Beginn der Arbeitszeit auf der baustelle?
Folgendes ich arbeite auf dem Bau in einem Riesen Gebäude (ca die Länge von 1,5 Fußball Felder und 7 Stockwerken ich bin immer pünktlich um Punkt 6.58 unten durch die Tür mein baulleiter will das icj mich jeden morgen anmelde Bis ich dann im 5 Stock bin kann das bei der grösse schon mal 6 Minuten dauern und ich darf mir jeden morgen anhören das ich mich um 7 bei ihn zu melden habe das er aber je nach tag immer woanders zu der Urzeit ist macht es nicht grade besser denn dar sucht man ewig. Ich möchte gern mal ein Auszug aus dem Gesetz Buch wo drin steht das das betreten der Baustelle mit kompletter Ausrüstung der Beginn ist und nicht wenn ich ihn endlich gefunden habe . Kann mir dar jemand helfen ?
4 Antworten
Das wirst Du im Gesetz nicht finden.
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitszeit/arbeitsbeginn.aspx
So ein Gesetz gibt es nicht.
Allerdings ist es auch nicht gerade fein von Deinem Bauleiter, Dir nicht seinen konkreten Aufenthalt mitzuteilen.
Komm vlt. 10 Minuten früher.
Dann leb halt mit der Anmotzerei.
Als Arbeitszeit zählt nach dem Arbeitszeitgesetz die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Wann nun die Arbeitszeit genau beginnt oder endet -bereits am Werktor oder erst am Arbeitsplatz? - kann in dem Arbeitsvertrag, einem einschlägigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Findet sich hierzu keine Regelung oder besteht kein Zeiterfassungssystem im Betrieb ("Stempeluhr"), beginnt und endet die Arbeitszeit generell erst am eigentlichen Arbeitsplatz.
Bekommst Du also nur die Arbeitszeit bezahlt ab dem Zeitpunkt, wenn Du endlich den Bauleiter gefunden hast, oder wie ist die Regelung?!
http://www.soka-bau.de/soka-bau_2011/desktop/de/download/tarifvertrag_brtv.pdf
Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe wurde für allgemeinverbindlich erklärt, daher stellt §3 Absatz 4 (siehe Seite 8) die rechtliche Grundlage dar, es sei denn, es steht eine andere Regelung im Arbeitsvertrag oder der Betriebsrat hat einer anderen Regelung zugestimmt.
4.Beginn und Ende der Arbeitszeit an der ArbeitsstelleDie Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle, sofern zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine andere Vereinbarung getroffen wird. Bei Baustellen von größerer Ausdehnung beginnt und endet die Arbeitszeit an der vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Betriebsrat zu bestimmenden Sammelstelle.
Alle einschlägigen Urteile nennen entweder den Bauhof oder eine konkrete Sammelstelle (Baucontainer des Poliers) als zulässigen Ort für den Arbeitsbeginn, weil üblicherwiese an jedem Tag auf der Baustelle neu eingewiesen wird.
Habt Ihr keinen Betriebsrat oder habt ihr wie üblicherweise auf dem Bau den größten Vollpfosten gewählt?
Warum sollte ich jeden tag 10 Minuten meines wertvollen Lebens damit vergeuden es jemand mit grössen Wahn recht zu machen ?