Befristeter Mietvertrag abgelaufen. Automatisch unbefristet verlängert?

Zusatzvereinbarung, Mietrecht - (Mietrecht, Mietvertrag, Rechtsfrage)

11 Antworten

Dein Mietvertrag war von Anfang an unbefristet, denn die Klausel ist ungültig. 
Der Vermieter darf einen Mietvertrag nur befristen, wenn er das Mietobjekt nach Ablauf selbst nutzen möchte oder es derart umgebaut werden soll, dass eine Bewohnung während oder nach der Renovierung nicht in Frage kommt. Soll das Gebäude also in einem halben Jahr komplett entkernt werden, ist eine Befristung zulässig. Soll es danach eine Gewerbeimmobilie sein, ist die Befristung auch zulässig. Ist Eigenbedarf absehbar, ist die Befristung ebenfalls zulässig. Will der Vermieter nur abwarten, ob er mit dem Mieter klar kommt, ist die Befristung unzulässig, die Klausel ist nichtig und der Mietvertrag somit von Anfang an unbefristet.

Hätte der Vermieter von der Befristung Gebrauch machen wollen, hätte er das auch 3 Monate vorher ankündigen müssen. 

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Der Mietvertrag war von Anfang an unbefristet und ist es immer noch.

Denn für eine wirksame Befristung muß der Vermieter einen von 3 zulässigen Gründen im Vertrag angeben. Das ist hier nicht geschehen.

Davon abgesehen wäre der Vertrag automatisch stillschweigend und unbefristet verlängert wenn dem nicht binnen 2 Wochen nach Vertragsende widersprochen wird.

Im Mietvertrag ist jedoch nicht herauszulesen, dass mit Ablauf der Frist, der Mietvertrag automatisch verlängert wird.

Das steht im BGB und das reicht.

§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

und/oder, trifft hier eher zu weil kein Grund für die Befristung genannt ist.

§ 575 Zeitmietvertrag

...
Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Die Frist ist jetzt schon fast ein halbes Jahr abgelaufen. Habe ihn bereits darauf angesprochen, zwecks Korrektur dass wir hier nun unbefristet wohnen dürfen. Darauf antwortete er, das sei nicht nötig.

Richtig, das ist nicht notwendig.

Dort steht wortwörtlich: "Der Mietvertrag gilt vorerst für die Dauer von einem Jahr 01.04.2015 bis 31.03.2016. Sollten [....] Verstöße gegen die Hausordnung begangen werden, wird der Mietvertrag nicht verlängert.Brauchen wir nun eine schriftliche Verlängerung, oder nicht?

Ihr habt von Mietbeginn an einen unbefristeten Mietvertrag weil die Klausel zur Befristung unwirksam ist, denn es gibt nur 3 gesetzliche Gründe für eine Befristung und keiner der vom Vermieter angegebenen Punkte fällt darunter.

LG

johnnymcmuff

Ihr braucht keine schriftliche Vertragsänderung. Da ihr keine Verstöße begangen habt, und der Vermieter euch ja auch über den Termin, an dem der befristete Vertrag abgelaufen ist, dort hat wohnen lassen, gilt euer Mietverhältnis nun als unbefristet.

DarthMario72  12.09.2016, 13:00

Das ist überflüssig, denn die Befristung war von vornherein unwirksam und der Vertrag daher von Anfang an unbefristet.

Braucht ihr nicht - die Befristung ist abgelaufen und der Vermieter hat schon Verlängerung gewährt.

albatros  12.09.2016, 12:50

Diese Befristung ist rechtswidrig und deshalb von Anfang an unwirksam. Es besteht deshalb seit Mietbeginn ein unbefristeter Mietvertrag.

DarthMario72  12.09.2016, 13:00

Das ist überflüssig, denn die Befristung war von vornherein unwirksam und der Vertrag daher von Anfang an unbefristet.