Halli, Hallo
Ich habe bis ende März ALG II bezogen. Jetzt die wollen von mir 102 (von meiner Frau auch, das macht ca. 204 €). Meiner Meinung nach ist das einfach rechtswirdig ich habe das natürlich begrundet. Ich bin aber ein Ausländer und weiss nicht ob alles gut geschrieben habe und ob meine Überlegung tatsächlich stimmt.
Wenn Ihr dass euch anschauen evtl. korriegieren könnten, wäre ich sehr dankbar.
Sehr geehrte Frau XXXXXX
Im Schreiben vom 27.04.2016 haben Sie mich informiert dass ich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.03.2016 bis 31.03.2016 in Höhe von 101,80 Euro zu Unrecht bezogen habe. Grund dafür ist Ihrer Meinung nach ein Guthaben aus meiner Nebenkostenabrechnung, das ich am 07.03.2016 erhalten habe.
Laut SGB II § 22: (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.
Diesbezüglich das Guthaben aus meiner Nebenkostenabrechnung sollte nicht auf die Höhe von mir im Monat März bezogenen Leistungen beeinflussen. Bezüglich der oben genannten bitte ich um die Berichtigung der im März zu Unrecht bezogenen Leistungen Beitrag editieren