Bearbeitungsgebühr für Mietvertrag?

8 Antworten

Makler dürfen keine Bearbeitungsgebühr verlangen, es sei denn, die nachgewiesenen Auslagen sind größer als eine Monatsmiete (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung § 3).

Verwaltungskosten ("Bearbeitungsgebühren") für die Vermieter dürfen auch nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Du bist i.d.R. nicht verpflichtet diese Gebühren zu bezahlen, bzw. kannst diese zurückfordern, falls du sie schon gezahlt hast.

Wenn kein Makler eingeschaltet ist und Du diese Gebühr akzeptierst, wirst Du das auch bezahlen müssen. Du könntest zwar, falls Du den Zuschlag erhältst, nach Deinem Einzug das Geld zurück fordern oder von der nächsten Mietzahlung einbehalten, aber im ersten Fall müßtest Du wahrscheinlich klagen und im zweiten Fall wirst Du verklagt.

Ich glaube zwar, dass Deine Chancen nicht schlecht stehen würden, aber ein Risiko bleibt und am Ende kostet alles noch viel mehr.

Vorschlag: Wenn Du die Chance auf die Wohnung waren willst, unterschreibe das ruhig. Bis zu Deiner Unterschrift unter den Mietvertrag hast Du dann noch Zeit, Dich beim Verbraucherschutz oder bei einem Rechtsanwalt danach zu erkundigen, ob Du ggf. das Risiko eingehen kannst oder besser nicht.

Im Zweifel kannst Du immer noch die Unterschrift unter den Mietvertrag verweigern. Dann bekommt eben jemand anders die Wohnung, der gerne das Geld bezahlt, um an die Wohnung zu kommen.

Kaution ist ein ganz normaler Vorgang: Ablöse für eine Küche gibt mir zu bedenken; das dürfte im Eigentum des Vormieters sein. Da lässt sich garantiert eine andere Lösung finden. Ich habe meine eigene - darf er ausbauen

Wofür eine Bearbeitungsgebühr? Du must die Wohnung nicht nehmen.

Die EBK Küche ist keine Pflicht und kann ausgebaut werden. Die Kaution ist selbstverständlich und wofür die Bearbeitungsgebühr ist, steht in der Fragestellung. Die Frage ist jedoch, ob dass zulässig ist.

Die Gebühr von 500,-€ ist wahrscheinlich zu hoch und nicht gerechtfertigt.

Zahle diesen Betrag und nach Unterzeichnung des Vertrages forderst Du den Betrag zurück

Wirst Du vor Vertragsabschluss tätig, wird wohl kein Vertrag zustande kommen.

https://sozialberatung-kiel.de/2011/06/15/gierige-vermieter-das-geschaft-mit-der-%E2%80%9Emietvertragsausfertigungsgebuhr%E2%80%9C/

http://www.mieterbund.de/index.php?id=361

... und verlangst Du das Geld vor dem Einzug zurück, verweigert man Dir die Übergabe.

Also erst einziehen und dann zurück zahlen.

Das ist der Versuch der Makler die neue Rechtslage zu umgehen. Die Maklergebühren trägt nachdem Bestellerprinzip nur der, der den Makler beauftragt. Gerade die genannten Leistungen sind normale Maklerleistingen. Hat der Vermieter den Makler beauftragt, zahlt der Vernmieter.