baum behindert fernsehempfang?
bei meiner schwiegermutter ist der fernsehempfang durch einen baum des nachbarn
beeinträchtigt. es kommt in letzter zeit immer wieder zu störungen. der nachbar meinte nun, sie müsse dann eben die schüssel versetzen lassen.
meine frage ist nun, ob nicht eher der nachbar den baum stutzen muss.
im voraus besten dank.
3 Antworten

Stutzen muß der Grundbesitzer nur das Astwerk, das über seine Grundstücksgrenze hinausragt und, sofern zutreffend, das sogenannte Lichtraumprofil auf der Straßenseite verengt.

Nein, muss er nicht.

Nö, muss er nicht!