Baudreck und Beschädigung nach Dachsanierung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bezüglich der Kübel ist folgendes zu sagen: wenn Sie die schriftliche Genehmigung des Vermieters hatten, die Kübel auf der Terrasse aufzustellen, so ist in dieser Genehmigung stets beinhaltet, dass Sie diese auf eigene Kosten bei Bauarbeiten entfernen müssen. Damit steht der Vermieter automatisch von jeder Haftung frei. Sollten Sie die Kübel ohne Genehmigung dort hingestellt haben, so müssen Sie diese in jedem Fall entfernen, wenn der Vermieter Baumaßnahmen durchführen lässt. Sie hätten also handeln müssen und tragen auch das Schadensrisiko.

Bezüglich der Verschmutzung ist es so, dass Sie Ihren Vermieter auffordern müssen, die Verschmutzungen beseitigen zu lassen. Setzen Sie ihm dafür eine Frist. Teilen Sie ihm mit, dass Sie bei fruchtlosem verstreichen der Frist eine Ersatzvornahme durchführen werden. Das bedeutet, dass Sie dann eine Firma mit der Beseitigung des schmutzes beauftragen müssen. Diese Firma müssen Sie zunächst erst einmal selbst bezahlen. Die Summe für diese Firma ziehen Sie dann von der Miete ab.

Wie sich Ihr Vermieter dann mit dem Bauherrn oder der Eigentümergemeinschaft auseinandersetzt, ist nicht Ihr Problem.

OK.

Kann ich den Dreck selbst beseitigen und eine Rechnung auf Stundenbasis setzen?

Vorausgesetzt der Vermieter ist einverstanden.

Die Baufirma ist für die Schäden verantwortlich.Du bist Mieter und musst dich an den Vermieter wenden.Sprich das beim Vermieter an.

Dem Vermieter die Schäden mitteilen, genau beschreiben evtl. Fotos machen und ihn bitten, dass diese Schäden behoben werden bzw. bezahlt werden. Das ganze schriftlich.

Da musst Du Dich an Deinen Vermieter wenden und ihn um die Behebung der Schäden und Schadenersatz bittten. Die Baufirma wurde nicht von Dir sondern von Deinem Vermieter beauftragt. Normaler Weise liegt einem Bauauftrag ein Leistungsverzeichnis zu Grunde, dem zu entnehmen ist, wie die angebotenen Arbeiten auszuführen sind. Dazu gehört dann auch die Reinigung und evtl. Schadenersatz. Doch sind dies Vereinbarungen die zwischen dem Auftraggeber (Vermieter) und dem Bauunternehmer (Auftragnehmer) getroffen wurden.

Ich habe den Hausmeister angesprochen. Er ruft die Hausverwaltung an, den Organisator des Ganzen. Ich sagte ihr, die Baufirma ist noch da, die sollen denen sagen wenn sie einen groben Besen nehmen und alles abkehren sollte das meiste weggehen. Das wäre die einfachste und unbürokratischste Lösung.

Wegen dem Pflanzkübel mache ich Bilder und schicke es dem Vermieter schriftlich.

Meine zwei mitbetroffenen Nachbarn sind Eigentümer und haben selbst sauber gemacht.

Der oder die Eigentümer haften für Ihre Erfüllungsgehilfen. Beim Schmutz kann von hier aus die Verhältnismäßigkeit nicht eingeschätzt werden. Grundsätzlich ist auch das Sache des oder der Eigentümer. MfG