Bauantrag nötig?
Aus einem Mehrgenerationenhaus, sollten nun Bereiche, die vorher 2 Wohneinheiten gemeinschaftlich zugänglich waren, separiert werden (einzelne Wohnung). Es geht im Prinzip um 3 Durchgänge, die jeweils "nur" an das Treppenhaus anschließen ... hier plane ich einfach, Branschutzwände einzuziehen (teilweise mit Branschautztür).
Ist das ausreichend? Oder muss man für sowas extra wieder die Ämter bemühen? Ich plane nicht nach WEG aktiv zu werden ... sondern nur einen separaten Teil zu vermieten.
4 Antworten
Moin,
bitte zuerst in den Bebauungsplan schauen. Der gibt schon einieges vor. Da es eine Vermietung wird sind die Fuchtwerde/Rettungswege zu betrachten. Notfalls auch mal kontakt zur Feuerwehr aufnehemn die helfen bei uns und sehen mal rein.
Bei dem Setzten von Brandschutztüren ist die Zulassung der Tür zu beachten. Welcher Mörtel wie ,wo ,verarbeitet wird. Bitte Vorsicht vor dem Selbst machen. Wenn das professionell gemacht wird bitte Fachunternehmererklärung ausstellen lassen. Die gibt etwas sicherheit und die Firma haftet für Fehler.
Auch mal die alten Pläne nehmen kopieren und dann selbst einzeichnen was gemacht werden soll. Dann mit dem Plan aufs Bauamt und drübersehen lassen und die Auskunft einholen ob genehmigungspflichtig oder nicht.
Viel Erfolg
Harald
Am besten ziehst du einen Statiker hinzu. Der kann dir das schon erzählen, ob es überhaupt machbar ist
??? Ich will keine Wände rausmachen, sondern setzen ...
Frage einen Architekten/-in.
Es ist abhängig vom Gebäude, welchen Anspruch Wände und Türen erfüllen müssen.
Unbequeme Brandschutztüren werden in der Nutzung gerne einfach nur mit einem Keil dauernd offen gehalten. Es wär doch schad ums Geld und die einfachere Handhabung, wenn Du z.B. nur rauchdichte Türen zum Treppenhaus brauchst.
Also frag einen Fachmann/-frau, die sich die Örtlichkeit anschauen. ;o) Viel Glück.
Dafür brauchst du einen Bauantrag
Auf Basis welcher Grundlage ist dies nötig?
Was ist das Kriterium?
Aufgrund welcher Basis wird ein Antrag abgelehnt oder bestätigt?
Du willst aus 3 Wohnungen 4 machen, das ist schon Genehmigungspflichtig und wenn du tragende Wende und Fluchwege veränderst auch. Grundsätzlich ist es leicht, für innen etwas genehmigt zu bekommen. Es sein denn der Bebauungsplan in deiner Straße gibt maximal 3 Wohnungen pro Haus vor. Sowas kann man fast nie ändern.