Banken: Vorgemerkte Umsätze zulässig?
Wenn ein neuer Umsatz auf den Girokonten einiger Geldverwalter als „vorgemerkt“ angezeigt wird, frage ich mich wieso der nicht gleich verbucht wird.
Wie wir ja wissen machen Banken mit dem so genannten „Parking“ richtig viel Geld. Dabei werden die Überweisungen aller Kunden verzögert, sodass mit dem Geld über Nacht investiert werden kann. Genaugenommen ist das eine Veruntreuung, aber der Gesetzgeber schaut bislang zu.
Doch ist der Umsatz vorgemerkt, geben die Banken ja selbst zu, die Buchung bereits erhalten zu haben. Ich frag mich, ob das nicht illegal ist.
6 Antworten

Also erstmal zum Vorgang, die Postbank sagt dazu folgendes:
"Im Online-Banking steht die Buchung solange in den vorgemerkten Umsätzen, bis die Zahlung auf Ihrem Girokonto verbucht ist.
Die Anzeige der vorgemerkten Umsätze erfolgt, wenn der Postbank entsprechende Informationen aus dem Handel vorliegen.
Sobald wir die Abrechnungs- und Buchungsdaten erhalten, werden die Umsätze direkt auf dem Konto gebucht.
Grundsätzlich
gilt, dass Einkäufe bei denen Sie die Karten-PIN an der Kasse
eingegeben haben, für den Händler garantiert sind. Das bedeutet, dass
diese Ausgaben Ihrem Konto immer belastet werden."
Das bedeutet, dass es lediglich eine Art "In bearbeitung ist".
Das mit dem Parking weißt du woher? Ist dir bewusst, dass bei der EZB akutell ein Strafzins von -0,5% auf Einlagen gilt? Die Banken haben also schon genug Einlagen, mit denen sie nichts verdienen. Kann deine Logik also nicht ganz nachvollziehen.
Und wie kommst du darauf, dass es eine Veruntreuung sei?
Du stellst dein Geld der Bank doch freiwillig zur Verfügung, damit die Geschäfte machen kann. In normalen Zeiten würdest du dafür ja auch Zinsen bekommen.
Kurzgesagt, es ist lediglich ein "in Arbeit" Status und nichts illegales.

Vorgemerkte Umsätze sollen dem Kontoinhaber über noch ausstehende Buchungen in den nächsten bis zu 5 Tagen informieren, damit der Kontoinhaber seinen Verfügungsrahmen besser einschätzen kann.
Die Bank macht neben der Vormerkung die Buchung von bzw. zu einem Konto.
Dabei wird wiederum die Wertstellung separat ausgewiesen, welche sich vom Buchungsdatum unterscheiden kann.
Für den eigentlichen Zahlungsvorgang ist die Wertstellung entscheidend.
Die Wertstellung ist bei beiden Konten Belastungkonto / Gutschriftkonto identisch.
Insofern sind Deine Aussagen unzutreffend.
Günter
Böse Banken, böse Banken.. h
Hey, so was ist z.B. eine Lastschrift immer zu einem bestimmten Datum Miete.. Energie.. ich möchte das Mimi mal hören, wenn mal wieder irgendein Puzzle-Tierchen nicht daran dachte und das Konto in die Miesen geht.
(und ja.. es vergesse genügend Leute.. ist wie Weihnachten: das kommt auch stets überraschend).