Bald rausgeworfen, wohin?
Hallo ich Bin 20 Jahre alt und hab mein Abitur vor nem Monat beendet und bestanden. Jetzt demnächst habe ich ein FSJ und danach wollte ich eine Ausbildung anfangen. Jetzt spielt mir meine Wohnsituation in die Karten. Ich Lebe bei Tante und Onkel, die mich nicht länger dulden. Meine Mutter ist verstorben und mein Vater im Ausland. Inwiefern kann mir Das Jugendamt jetzt helfen ? Ich weiß das ich das Kindergeld bekommen kann und zusätzlich bekomme ich seit längerem Waisenrente. Unterhalt von Tante und Onkel geht ja nicht weil die nicht meine Eltern sind. Könnte mir aber eine Wohnung finanziert werden ? Und kann es sein das die Rentenversicherung Zusatzleistungen bei solchen Fällen haben ? Oder wird mir nichts finanziert Weil ich keine Ausbildung, sondern ein FSJ habe ? Kenne mich mit solchen Zeugs null aus und hoffe auf Hilfe
5 Antworten
1. Termin beim Jugendamt machen. Hier klären, ob Hilfe zur Erlangung Deines Unterhaltsanspruchs gegenüber Deinem Vater erbracht wird. Hängt von zwischenstaatlichen Abkommen ab.
2. Verlange von Onkel und Tante bitte alle Papiere über den durch sie geltend gemachten Unterhaltsanspruch gegenüber Deinem Vater. Wenn Dir unbekannt ist, seine Adresse bzw. Nachweise möglicher Schritte, die sie unternommen haben. Alle Papiere zu Unterhalt nimm in Kopie zum Jugendamt mit.
3. Lese online zu
recht unterhaltsanspruch während fsj
In einigen Fällen wird es als Berufsvorbereitung anerkannt, in anderen nicht.
4. Nutze die Seite arbeiterkind.de ausführlich. Dort müsstest Du einige wesentliche Informationen finden, die Dir kein Amt nennt.
5. Schaue online nach
arbeitslosenforen
Es gibt zahlreiche. Empfohlen wird hier gerne elo-forum. Frage auch da nach Informationen.
Tatsächlich kommt es rein juristisch darauf an, ob - ich drück mich mal läppisch aus - Onkel und Tante für Dich an Eltern statt zuständig waren bzw. sind. Das kann das Jugendamt relativ einfach abklären. In dem Fall muss dann abgeklärt werden, ob sie für Dich wie Eltern bis zum Abschluss der Erstausbildung, ersatzweise bis zum vollendeten 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sollte sich jede natürliche Person in unserem Staat zumindest darüber informieren, wer wofür zuständig ist laut geltendem Recht, wo das Geld her kommt und so weiter.
Es ist Dir also von Deinen Verwandten durchaus ein Stück weit zu Recht vorzuwerfen, dass Du Dich damit noch nie befasst hast.
Auf der anderen Seite ist natürlich auch ihnen vorzuwerfen, dass sie Dir nicht schon vor zwei Jahren entsprechende Kenntnis vermittelt haben.
Du gehst also reichlich spät zum Jugendamt. Und es ist mit gutem Recht damit zu rechnen, dass Dir diese Pennerei vorgeworfen wird.
Wer hat gesagt, dass sie mir dieses vorwerfen ? Ich kann mich nicht erinnern preisgegeben zu haben was der Grund für den Rauswurf ist ? Bevor sie Vermutungen machen, wie wärs wenn sie dann lieber bisschen nachdenken. Wusste garnicht das sich jeder Mensch mit Anfang des 18. Lebensjahres sofort mit Gesetz und Recht vertraut macht ? Vorallem in Fällen wie Vormundschaft etc.
Komisch ....
Das ist kein Vorwurf.
Tatsächlich wissen die meisten Menschen nicht,, dass deutsches Recht diese Auffassung vertritt. Denn deutsches Recht wird in Deutschland den Deutschen nicht vermittelt. Schon gar nicht, wenn es so wesentlich ist.
Ich habe ganz bestimmt nicht diese maroden Zustände zu verantworten. Denn jene Politiker, die sie in unserem Namen und auf unsere Kosten hergestellt haben, habe ich ganz gewiss nicht gewählt. Das ist für mich verfassungsfeindliches Pack.
Den politischen Hintergrund, der unterstellt werden kann, hat bereits im 17. Jahrhundert ein gewisser Thomas Hobbes veröffentlicht in seinem Werk "Leviathan" http://www.thomas-hobbes.de/deutsch/leviathan.html
Denn ein alter politischer Grundsatz lautet:
Teile das Volk und herrsche wie es Dir in den Kram passt.
Danke für die Bewertung meiner Antwort.
Und lerne die Grundaussage von Hobbes ruhig kennen. Gerade für Deine Generation ist die Kenntnis sinnvoll.
Geh zum Jugendamt und erkundige dich dort, die wissen das am Besten und können dir Lösungswege für deinen Situation aufzeigen und dir weiterhelfen.
Ist sicher das beste was du machen kannst.
Alles Gute!
Hallo, das Jugendamt wird dir ziemlich sicher nicht helfen.
Kindergeld müsstest du bekommen. Dann Vater ist auf jeden Fall unterhaltspflichtig.
Du hättest die möglichkeit Wohngeld zu beantragen und zum Arbeitsamt kannst du auch gehen.
Außerdem gibt es in vielen Städten Beratungsstellen für solche Fälle.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Du kannst mich auch gerne anschreiben, vielleicht ergibt sich noch der ein oder andere Rat.
Lg
Mir welchem Gesetzestext willst Du Deine Behauptung begründen, dass das Jugendamt ganz bestimmt nicht helfen wird?
Das Jugendamt ist nur bis zu einem Bestimmten alter zuständing & meines wissens nur wenn Probleme in der Familie vorliegen danach ist das Sozialamt zuständig.
Ich habe nur gesagt ziemlich sicher nicht. Nicht auf keinen Fall.
In der Regel ist das Jugendamt nur bis zur Volljährigkeit zuständig, in Ausnahmefällen auch dadrüber hinaus.
Aber die Chance sind beim Wohlgeldamt sicher höher.
Lese doch einfach mal den Artikel bei Wikipedia zu Jugendamt und öffne auch alle Links im Fließtext.
Und dann wäre es wirklich angenehm, wenn Du erst mal Textverständnis erarbeiten würdest. Denn wenn Du es hättest, dann wäre in Deinem Kopf angekommen, dass der Fragende aus genannten Gründen nicht bei seinen Eltern lebt.
Hier wird nach Rat gefragt ,nicht nach irgendwelchen Buchstabenfolgen aus Wolkenkuckucksheim.
Wenn ihr sowas wie Streerworker habt, dann kannst du da auf jeden Fall auch hingehen!
Du kannst noch Bafög beantragen
Ich glaube das man Bafög nur bei Schulischen Ausbildungen bekommt bzw. wenn man noch zur Schule geht, aber nicht beim FSJ.
Lg
Habe schülerbafög bekommen aus dem Kommentar vor mir angegeben Gründen nicht mehr. Denke also das das rausfällt
Super super super danke ! Mein Vater kommt aus Polen und verdient umgerechnet zu wenig. Es ist außer seiner Adresse und Arbeit nichts bekannt über ihn.
Meine T&O waren (bis ich 18 wurde denke ich) Erziehungsberechtigt für mich