Bald rausgeworfen, wohin?

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1. Termin beim Jugendamt machen. Hier klären, ob Hilfe zur Erlangung Deines Unterhaltsanspruchs gegenüber Deinem Vater erbracht wird. Hängt von zwischenstaatlichen Abkommen ab. 

2. Verlange von Onkel und Tante bitte alle Papiere über den durch sie geltend gemachten Unterhaltsanspruch gegenüber Deinem Vater. Wenn Dir unbekannt ist, seine Adresse bzw. Nachweise möglicher Schritte, die sie unternommen haben. Alle Papiere zu Unterhalt nimm in Kopie zum Jugendamt mit. 

3. Lese online zu 

recht unterhaltsanspruch während fsj

In einigen Fällen wird es als Berufsvorbereitung anerkannt, in anderen nicht. 

4. Nutze die Seite arbeiterkind.de ausführlich. Dort müsstest Du einige wesentliche Informationen finden, die Dir kein Amt nennt. 

5. Schaue online nach 

arbeitslosenforen

Es gibt zahlreiche. Empfohlen wird hier gerne elo-forum. Frage auch da nach Informationen. 

Tatsächlich kommt es rein juristisch darauf an, ob - ich drück mich mal läppisch aus - Onkel und Tante für Dich an Eltern statt zuständig waren bzw. sind. Das kann das Jugendamt relativ einfach abklären. In dem Fall muss dann abgeklärt werden, ob sie für Dich wie Eltern bis zum Abschluss der Erstausbildung, ersatzweise bis zum vollendeten 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind.  

Super super super danke ! Mein Vater kommt aus Polen und verdient umgerechnet zu wenig. Es ist außer seiner Adresse und Arbeit nichts bekannt über ihn.

Meine T&O waren (bis ich 18 wurde denke ich) Erziehungsberechtigt für mich

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@ChangingStorm

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sollte sich jede natürliche Person in unserem Staat zumindest darüber informieren, wer wofür zuständig ist laut geltendem Recht, wo das Geld her kommt und so weiter. 

Es ist Dir also von Deinen Verwandten durchaus ein Stück weit zu Recht vorzuwerfen, dass Du Dich damit noch nie befasst hast. 

Auf der anderen Seite ist natürlich auch ihnen vorzuwerfen, dass sie Dir nicht schon vor zwei Jahren entsprechende Kenntnis vermittelt haben. 

Du gehst also reichlich spät zum Jugendamt. Und es ist mit gutem Recht damit zu rechnen, dass Dir diese Pennerei vorgeworfen wird. 

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@teafferman

Wer hat gesagt, dass sie mir dieses vorwerfen ? Ich kann mich nicht erinnern preisgegeben zu haben was der Grund für den Rauswurf ist ? Bevor sie Vermutungen machen, wie wärs wenn sie dann lieber bisschen nachdenken. Wusste garnicht das sich jeder Mensch mit Anfang des 18. Lebensjahres sofort mit Gesetz und Recht vertraut macht ? Vorallem in Fällen wie Vormundschaft etc. 

Komisch ....

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@ChangingStorm

Das ist kein Vorwurf. 

Tatsächlich wissen die meisten Menschen nicht,, dass deutsches Recht diese Auffassung vertritt. Denn deutsches Recht wird in Deutschland den Deutschen nicht vermittelt. Schon gar nicht, wenn es so wesentlich ist. 

Ich habe ganz bestimmt nicht diese maroden Zustände zu verantworten. Denn jene Politiker, die sie in unserem Namen und auf unsere Kosten hergestellt haben, habe ich ganz gewiss nicht gewählt. Das ist für mich verfassungsfeindliches Pack. 

Den politischen Hintergrund, der unterstellt werden kann, hat bereits im 17. Jahrhundert ein gewisser Thomas Hobbes veröffentlicht in seinem Werk "Leviathan" http://www.thomas-hobbes.de/deutsch/leviathan.html

Denn ein alter politischer Grundsatz lautet:

Teile das Volk und herrsche wie es Dir in den Kram passt. 

Danke für die Bewertung meiner Antwort. 

Und lerne die Grundaussage von Hobbes ruhig kennen. Gerade für Deine Generation ist die Kenntnis sinnvoll. 

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Geh zum Jugendamt und erkundige dich dort, die wissen das am Besten und können dir Lösungswege für deinen Situation aufzeigen und dir weiterhelfen.

Hallo, das Jugendamt wird dir ziemlich sicher nicht helfen. 
Kindergeld müsstest du bekommen. Dann Vater ist auf jeden Fall unterhaltspflichtig. 
Du hättest die möglichkeit Wohngeld zu beantragen und zum Arbeitsamt kannst du auch gehen. 
Außerdem gibt es in vielen Städten Beratungsstellen für solche Fälle.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. 
Du kannst mich auch gerne anschreiben, vielleicht ergibt sich noch der ein oder andere Rat. 

Lg

Mir welchem Gesetzestext willst Du Deine Behauptung begründen, dass das Jugendamt ganz bestimmt nicht helfen wird?

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@teafferman

Das Jugendamt ist nur bis zu einem Bestimmten alter zuständing & meines wissens nur wenn Probleme in der Familie vorliegen danach ist das Sozialamt zuständig.

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@teafferman

Ich habe nur gesagt ziemlich sicher nicht. Nicht auf keinen Fall. 
In der Regel ist das Jugendamt nur bis zur Volljährigkeit zuständig, in Ausnahmefällen auch dadrüber hinaus.
Aber die Chance sind beim Wohlgeldamt sicher höher.

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@Hedi180

Lese doch einfach mal den Artikel bei Wikipedia zu Jugendamt und öffne auch alle Links im Fließtext. 

Und dann wäre es wirklich angenehm, wenn Du erst mal Textverständnis erarbeiten würdest. Denn wenn Du es hättest, dann wäre in Deinem Kopf angekommen, dass der Fragende aus genannten Gründen nicht bei seinen Eltern lebt. 

Hier wird nach Rat gefragt ,nicht nach irgendwelchen Buchstabenfolgen aus Wolkenkuckucksheim. 

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Wenn ihr sowas wie Streerworker habt, dann kannst du da auf jeden Fall auch hingehen!

Du kannst noch Bafög beantragen 

Ich glaube das man Bafög nur bei Schulischen Ausbildungen bekommt bzw. wenn man noch zur Schule geht, aber nicht beim FSJ.

Lg

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Habe schülerbafög bekommen aus dem Kommentar vor mir angegeben Gründen nicht mehr. Denke also das das rausfällt

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