Bahncard 100 vom Arbeitgeber und Werbungskosten

2 Antworten

Das ist nicht ganz so einfach. Werden die Fahrten zwischen Büro und Wohnort als geldwerter Vorteil versteuert? Dann dürftest du auch die Entfernungspauschale ansetzen. Wenn du diese Fahrten nicht extra versteuerst, dann dürfest du wohl auch keine Entfernungspauschale ansetzen.

Im Zweifel würde ich das aber bei einem Lohnsteuerverein oder einem Steuerberater abklären.

ich würde jetzt mal sagen, da Du ja nichts mehr an Fahrtkosten hast, kannst Du diese nicht absetzen.