Bafög-Rückförderung Ratenzahlung

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Normalerweise fordert das Bundesverwaltungsamt die Bafög-Rückzahlung an und nicht das Amt für Ausbildungsförderung.

Bist du mit dem Studium schon fertig oder warum sollst du schon Raten zurückzahlen?

Wenn du nicht genügend Einkommen hast (weniger als 1070 netto + evtl. Zuschlag Ehepartner + evtl. Zuschlag Kinder), dann kannst du beim BVA einen Freistellungsantrag stellen. Dieser ist dann für ein Jahr gültig und verschiebt deinen Rückzahltermin. Man kann den Antrag beliebig oft Stellen. Dies hat keinen Einfluss auf die Tatsache, dass du immer das Recht hast, den geschuldeten Betrag in einer Summe rückzahlen zu können. Auch dass man 30% Nachlass bekommt, stimmt nicht pauschal, denn der Nachlass richtet sich nach der Darlehenssumme und ist gestaffelt. Es kann also gut möglich sein, dass du ein Jahr Raten bezahlst, dann erbst, du die Summe in einem Betrag ablöst und immer noch den vollen Nachlass bekommst (in Abhängigkeit der noch offenen Darlehenssumme).

Man kann auch beim BVA anrufen. Die sind kompetent und geben Auskunft.

Ich studiere noch und habe mehr hinzuverdient als die 4800 €....

@Seestadt1990

Ach so, meine Antwort bezog sich auf die Rückzahlung nach Beendigung des Studiums. Sorry falsch verstanden.

einfach den "kredit" stunden lassen. dann musst du erstmal garnix zahlen. bist du irgendwann fertig, zahl alles in einem betrag, dann bekommst du 30% der forderungen erlassen.

.. hm, ob das so richtig ist ..? Dann aber trotzdem mit den Einkommens-Unterlagen belegen, dass eine Stornierung nötig ist. Nichkümmern ist auf jedem Fall unklug. Wenn Du doch Raten zahlen mußt, dann bleibt ein Restbetrag, vielleicht werden hierrauf 30% erlassen. - Fragen.

@StoerDeBaecker

man hat das recht, 2x die forderungen zu stunden, ohne das extrakosten auf einen zukommen. stunden hat auch nichts mit nichtkümmern zu tun, sondern man verlegt einfach die zahlung um 1jahr. zahlt man bafög in einem schlag zurück, werden definitiv 30% des gesamten darlehens erlassen. stimmt auch 100%ig, weil ich nächsten monat diesen betrag inkl. der 30% bezahlen werde.

@floppydisk

2x stunden bei Bafög-Rückzahlung stimmt nicht. Man kann sich immer freistellen lassen, nämlich dann, wenn man nicht genügend Einkommen hat und das so lange man nicht genügend Einkommen hat (z. B. In Elternzeit, bei einer Teilzeitbeschäftigung, bei fünf Kindern und Ehepartner...).

Auch 30% stimmt pauschal nicht, denn der Nachlass richtet sich nach der Darlehenssumme.