BaföG, Kindergeld als Einkommen der Geschwister?

3 Antworten

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... nö, denn Kinder bekommen keines und somit gibt es bei den Kindern auch nichts anzurechen, so lese ich die Spielregeln.

Viel Glück.

Hi liebe Harlekina,


Das Wichtigste in Kürze …


Auf den ermittelten Bedarf wird euer eigenes Einkommen, das Einkommen eures Ehegatten/Lebenspartners und das Einkommen eurer Eltern in dieser Reihenfolge angerechnet.
Folgende Einkünfte bleiben dabei unberücksichtigt, werden also nicht
angerechnet:
Unterhaltsleistungen eurer Eltern (bei der Ermittlung
eures eigenen Einkommens), Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld,
Elterngeld (sofern es bestimmte Freibeträge nicht übersteigt),
Kindergeld, Studienkredit einer Bank und das Deutschlandstipendium
(Aufzählung nicht abschließend).
Die Höhe der Abzüge vom Einkommen ist abhängig von der Art der Einkünfte.
Bei den meisten Einkunftsarten findet eine Anrechnung nur statt, sofern bestimmte Freibeträge überschritten werden.
Die Besonderheiten und Details zur Anrechnung eures eigenen
Einkommens und zur Anrechnung des Einkommens eurer Eltern und eures
Ehegatten/Lebenspartners findet ihr jeweils in gesonderten Artikeln.

Nachzulesen in studis-online.de bzw. in dem Link hier:
www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php

Gruß siola55