Bafög für das Studium?

2 Antworten

Bafög ist eine Unterhaltsersatzleistung. Der Bafögsatz liegt derzeit bei 990 € für Wohnen und leben.

Deine Eltern sind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung/Studium Unterhaltspflichtig, wohnst du bei ihnen, dann in Naturalien, wohnst du nicht bei ihnen, dann als Geldleistung.

Das Bafögamt prüft also inwiefern deine Eltern Unterhaltsfähig währen. Bei deiner Mutter ist nichts zu holen, bei deinem Vater schon. Du kannst das auch einfach mal selber prüfen, wieviel Unterhalt er zahlen müsste- siehe Düsseldorfer Tabelle.

Inwiefern Eigenverdienst auf Bafög angerechnet wird weis ich nicht, bei Studenten ist wohl ein Minijob oder ein Studentenjob frei. Es kann aber auf die Unterhaltsleistung der Eltern angerechnet werden und diese schmälern.

Darüber hinaus geht bei Auszug auch das Kindergeld an dich.

Unterhalt, Kindergeld, Eigenverdienst und Bafög sollten zusammen somit ü1000 € liegen und somit ist dein Studentenleben gesichert.

Aber Achtung, bei Studentenbafög ist das Geld anschließend Hälftig zurückzuzahlen, beginnend 5 Jahre nach Beendigung des Studiums.


DeimosPhobus 
Beitragsersteller
 18.06.2025, 09:31

Das ding ist, dass wir noch zusammen leben und ich meiner Mutter das Kindergeld nicht "weg nehmen" möchte, da sie alles zuhause bezahlt, auch die Rechnungen die mein Vater nicht bezahlt.
Ohne das Kindergeld hätte meine Mutter einige Probleme da mein Vater das Haus nicht verkaufen möchte.

ich wohne auch noch Zuhause, da ich meine Mutter nicht alleine in dem Haus lassen möchte mit meinem Vater.
Glaubst du wenn man Nachweisen würde dass mein Vater Schulden bei der Bank hat könnte ich dann schon eher da was raus ziehen?
Und natürlich bin ich auch bereit das Geld zurück zu zahlen :)

berlina76  18.06.2025, 09:35
@DeimosPhobus

Schulden sind ein Privates Problem und nicht anrechenbar auf Bafögleistungen.

Wenn du ausziehst, dann wohnst du nicht mehr dort, entsprechend steht dir auch das Kindergeld zu. Wenn du dieses deiner Mutter dennoch lassen willst, so ist das deine Entscheidung. Dann mußt du eben mit weniger Geld auskommen.

Wenn du das Studium beendet hast und Arbeiten gehst, bekommen deine Eltern ja auch kein Kindergeld mehr.

DeimosPhobus 
Beitragsersteller
 18.06.2025, 09:37
@berlina76

Bis da hin haben sich hoffentlich auch die Probleme mit dem Haus und der Scheidung gelegt.
Vielen dank für deine Hilfe und Antworten :)!

schleudermaxe  18.06.2025, 09:38
@berlina76

Quatsch, Kindergeld bleibt bei den Eltern, denn das Kinderzimmer steht weiterhin zur Verfügung und im Urlaub/in den Semesterferien gibt es auch Wäsche und Verpflegung.

schleudermaxe  18.06.2025, 09:39
@DeimosPhobus

Lasse dich nicht kirre machen, auch bei mir bleibe das Kindergeld bei mir, keine Kürzungen durch den Stipendiengeber/das BAfög-Amt.

BAfög sollte immer beantragt werden, denn Unterhalt müssen die Eltern ja nur leisten, wenn sie auch können. Das wird nach dem BGB, nicht nach dem BAfög festgelegt, also aufpassen.

Wurde ein Stipendium gar nicht geprüft, deren Leistungen sind doch meist deutlich besser.

Und Job, viele bekommen bei richtigem Job ja als Dank ein Stipendium, z.B. vom ev. Studierendenwerk lese auch ich.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung