Bafög + Minijob + kurzfristige Beschäftigung?

2 Antworten

Also, ich selbst studiere und beziehe Bafög. Bei meinem Nebejob (Tipico, 450€-Basis) ist mir passiert das ich sehr viele Überstunden hatte. Genau in diesem Moment musste ich auch umziehen, weswegen die Überstunden bei mir wie gerufen kamen, und ich habe mir das auszahlen lassen (1600€ insg. zu viel verdient).

Das habe ich dem Bafög-Amt natürlich mitteilen müssen (Haben nach Lohnzetteln gefragt) und dadurch wurde ich gekürzt, sodass ich nicht mehr den vollen Satz bekomme, sondern 150 € weniger.

Bei deinem Fall weiß ich allerdings nicht genau wie das ist. Wäre das ein einmaliger Verdienst?

Lass dich am besten von deinem Sachbearbeiter beraten, er kann dir in deinem Fall auch ganz genau ausrechnen, wie viel du zurück zahlen musst und welche Folgen es für dein Bafög hat.

Hey:) danke für deine Antwort

musstest du dann von dem was du vorher bekommen hast zurückzahlen? oder war das Darlehen wie Gewohnt die Hälfte von dem was du vorher bekommen hast?

@Melisliebe

Insgesamt habe ich für die Monate Dezember und Januar (Die Monate an denen ich meine Überstunden hab auszahlen lassen) laut Bafög-Amt das Geld nicht in dieser hohen Summe wie es mir eigentlich zustand gebraucht. (Frag mich nicht wie die das berechnen, denn ich habe es eigentlich sehr wohl gebraucht :D)

Deshalb wurde ich gekürtzt, sodass ich das, was ich zuviel bekommen habe (laut Bafög-Amt) so zurückzahle. Einfach gesagt, sie behalten einfach das, was nach ihren Berechnungen zu viel ist.

Ansonsten wird es dann wenn der Zeitpunkt des Zurückzahlens gekommen ist wie gewohnt zurückgezahlt, also die Hälfte von dem was du bekommen hast.

Du darfst bisher 4880€ in 12 Monaten verdienen ohne dass es angerechnet wird. Wenn du also seit April ca. 200€ verdienst, dann hast du bisher ein Einkommen von ca. 1000€. Dann kannst du noch bis zum Ende 3880€ verdienen. Ab Oktober erhöht sich der Freibetrag auf 5400€.

Du kannt diesen 6 Wochen Job also annehmen, solltest aber darauf schauen, dass du den Freibetrag über den gesamten BWZ nicht überschreitest.

Überschreitest du den Freibetrag, wird angerechnet und dein Bafögsatz dementsprechend gekürzt. Du hast also nicht mehr Geld zur Verfügung, aber dann weniger Bafögschulden durch einen geringeren Bafögsatz.