Backofen Scheibe innen beim Vorheizen gesprungen. Gewährleistung?
Hallo zusammen,
bei meinem Backofen ist vor ein paar Tagen beim Vorheizen (250 Grad) die Glasscheibe mit einem lauten Knall zersprungen. Den Ofen habe ich vor ca. 1,5 Jahre gekauft, mein lokaler Händler weigert sich aber den Schaden zu ersetzen. Begründung:
"Bei einem Glasbruch handelt es sich um einen mechanischen Schaden, der bei allen Herstellern von der Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Da Sie nicht beweisen können das die Scheiben vorher einwandfrei war. z.B. Haarriss durch unsachgemäße Handhabung."
Davon abgesehen, dass mein lokaler Händler hier null Kulanz zeigt, ist er im Recht?
6 Antworten

er ist im Recht,
du must ihm Beweisen, dass ein Schaden an der Scheibe bereits bei Lieferung existiert hat bzw. in den ersten 6 Monaten entstanden ist. Beweislastumkehr nach 6 Monaten. das wirst nicht können.
Glasscheiben sind Garantie/Gewährleistungsmäßig anders erfasst. Manche Hersteller sind da Kulant und geben bei solchen Sachen z.B. 6 Monate, das übrige Gerät aber über die vollen 2 Jahre.

Ja, ist er.
Denn nach 6 Monaten gibt es die sogenannte Beweislastumkehr.
Jetzt musst DU beweisen, dass dieser Mangel schon Bei Kauf bzw. Herstellung vorhanden war.
Und das kannst du nicht wirklich.

Schwer zu sagen.
Aber ich würde direkt mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen, vielleicht ist der ja kulanter.


.... warum so ein Zirkus, eine Glasversicherung bezahlt den Schaden/die Reparatur und gut ist.



... wer keine hat, freut sich über rd. 25 EUR/Jahr Ersparnis und rennt zum Bürgermeister. Die Damen und Herren lassen für diese Personen immer wieder sammeln.

Wenn der Mangel schon beim Kauf bestanden hätte, wäre der Schaden ja wahrscheinlich nicht erst nach anderthalb Jahren aufgetreten. Insofern wirds mit der Sachmängelhaftung schwer, denn du bist hier auch in der Beweispflicht.
Reparatur wird schwierig, evtl. lässt sich die Tür komplett austauschen?