BAB nur für Erstausbildung?
Hallo, ich fange im August eine betriebliche Ausbildung an, die es mit sich zieht, dass ich von zu Hause ausziehen muss, da zwischen mir und der Ausbildungsstätte ca. 130km liegen. Ich müsste mir also dort eine Wohnung nehmen. Jetzt möchte ich gerne Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, doch mir wurde gesagt, dass diese nur bei eriner Erstausbildung gewährt wird. Ich habe schon eine schulische Ausbildung gemacht. Aber diese zählt doch nicht oder? Damit kann ich ja nicht mal wirklich arbeiten..Was meint ihr? Würde mich freuen, wenn ihr mir antwortet.
Liebe Grüße
Vanessa
3 Antworten
Hallo,
entscheidend sind hier die Berufschancen, die als Gestaltungstechn. Assistentin bestehen.
arbeitsagentur.de/zentraler-Content/E-Mail-Infos/pdf/E-Mail-Info-2008-09-04-Anlage-2.pdf
Die schulische Ausbildung an der Fachschule zählt als Erstausbildung.
Gruß
RHW
Dann schau Dir mal § 60 SGB III an: http://dejure.org/gesetze/SGB_III/60.html Wenn Du ohne die zweite Ausbildung eigentlich keine Chance hast, mal nen Job zu finden, dann besteht auch noch ein Anspruch.
Das kommt darauf an was für eine schulische Ausbildung du gemacht hast. Wenn die Schulausbildung eine berufliche Qualifikation nachweist, ist das eine Berufsausbildung also die Erstausbildung. Wenn du lediglich mittlere Reife oder Abitur nachgemacht hast nicht.
Danke für die Antworten. Ich habe eine schulische Ausbildung zur Gestaltungstechnischen Assistentin gemacht. Das heißt ich würde dann wahrscheinlich keinen Anspruch haben? Das kann doch aber nicht sein..Ich hätte doch fast keinen Möglickkeit in dem Beruf zu arbeiten. Und wenn man sich dann weiterbilden möchte wird es einem so verwehrt? Ich muss echt jedes mal wieder schlucken, wenn ich soetwas erfahre :(