BAB - Mit 18 Zuhause ausziehen

9 Antworten

BAB bekommst du nur, wenn Deine Eltern nicht oder nicht vollständig für den Unterhalt aufkommen können ...

wenn Du bei der BAB Stelle einen Antrag stellst (bei der Agentur für Arbeit) werden Deine Eltern aufgeforderr, Einkommensbescheinigungen abzugeben, dann wird der Anspruch geprüft und entweder BAB gewährt (ganz oder teilweise) sebzw. der Antrag abgelehnt

Ansosnten sind selbstverständlich Deine Eltern weiterhin für Deinen Unterhalt zuständig - wenn sie keinen Naturalunterhalt mehr leisten wollen (durch Kost und Logis) müssen sie eben in Geld leisten

Diese Ansprüche musst du aber selbst geltend machen (Anwalt etc.)

Deine Eltern müssen Dich während der ersten Ausbildung bis zum 25 Lebensjahr für Deinen Lebensunterhalt unterstützen (gesetzlich).

das schon , aber nicht wenn sie ihren bedarf selber deckt.............und das tut sie ja in diesem fall...............bei netto 700 plus kindergeld liegt sie weit über ihrem bedarf von 670 euro ...............

die Unterhaltspflicht ist das eine. Die Leistungsfähigkeit, also ob sie es überhaupt können, das andere. Sie haben nämlich einen Selbstbehalt,. und wenn sie da drunter liegen, dann brauchen/können sie nicht.

Deine Eltern müssen Dich während der ersten Ausbildung bis zum 25 Lebensjahr für Deinen Lebensunterhalt unterstützen (gesetzlich).

Nein; die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem 25. Lebensjahr.
Wo habt ihr nur immerdiese 25Jahre-Grenze her?

@VirtualSelf

ich denke mal das wird oft mit Kindergeld verwechselt......weil das ja mit 25 endet

Deinen Unterhaltsanspruch musst du ab dem 18 Lebensjahr selber bei deinen Eltern geltend machen !

Du musst sie also schriftlich dazu auffordern und am besten noch eine Kopie deines Ausbildungsvertrages beilegen,aus dem dein Bruttoeinkommen hervorgeht und eine Lohnabrechnung,aus der dein Nettoeinkommen hervorgeht,denn nach dem Netto richtet sich dein evtl. Unterhaltsanspruch.

Zuerst steht dir dann noch dein Kindergeld zu,das sind 184 € + deine ca. 700 € Netto Azubi Lohn,das macht zusammen ca.880 € im Monat.

Da dein Unterhaltsanspruch laut Düsseldorfer Tabelle als Azubi in eigenem Haushalt / WG,670 € beträgt,liegst du schon einmal über deinem dir zustehenden Unterhaltsanspruch.

Zu diesen 670 € könnten dann evtl.noch 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie ( Fahrkosten,Schulbedarfe ) kommen. Dazu musst du in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines zuständigen OLG - nachsehen,ob diese dir zugestanden werden.

Dann würde dein Unterhaltsanspruch max.bei 760 € im Monat liegen,also immer noch unter deinem gesamten Einkommen,welches dir zur Verfügung steht. Du hast also schon min.120 € mehr,als der Höchstbetrag der dir zustehen könnte.

Deshalb wirst du auch kein BAB - bekommen,weil du über deinem Unterhaltsbedarf liegst. Einen Antrag würde dich trotzdem bei der Agentur für Arbeit stellen,das kannst du aber erst machen,wenn du bereits eine eigene Unterkunft hast.

Wenn dein BAB - dann abgelehnt wurde,steht da auch im Bescheid aus welchem Grund,wenn es nicht dein gutes Nettoeinkommen ist,dann wird es das von deinem Vater sein,welches den Ablehnungsbescheid begründen wird.

Dann müsstest du wie gesagt,Unterhalt bei deinen Eltern geltend machen. Es könnte also durchaus sein,das du noch einen Unterhaltsanspruch geltend machen könntest,wenn dein Vater einen sehr hohen Nettoverdienst hat und deine Mutter vllt. auch noch Einkommen erzielt.

Es muss also zwingend das Nettoeinkommen deiner Eltern bekannt sein,dazu musst bzw.kannst du sie Auffordern,sie sind dann zur Angabe ( Verdienstnachweise ) verpflichtet. Wenn es gar nicht anders geht,musst du dann deine Eltern auf Unterhalt verklagen.

Ob das einen Sinn machen würde,kann dir ein Fachanwalt in einem Vorgespräch erläutern.

Du kannst aber erst einmal wie gesagt,das Nettoeinkommen deiner Eltern in Erfahrung bringen und dann erst mal in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen,was dir bei dem Nettoeinkommen der Eltern zustehen würde.

Liegt das Einkommen der Eltern so hoch,das es in der Tabelle gar nicht aufgeführt ist,würde ich auf jeden Fall einen Anwalt zu rate ziehen,wenn sie dir nicht freiwillig noch etwas Unterhalt zahlen.

Grundsätzlich sind natürlich die Eltern in der Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet,wenn sie also genügend Nettoeinkommen haben,also leistungsfähig sein würden.

Dieser stünde dir bis max.25 Jahren zu oder halt bis zur Beendigung der Erstausbildung.

Es wird aber dann wie gesagt,dein eigenes Nettoeinkommen und das volle Kindergeld,auf deinen Unterhaltsbedarf angerechnet und liegt dein eigenes Einkommen inkl.Kindergeld über deinem oben genannten Unterhaltsanspruch,wenn du eine eigene Unterkunft hast,steht dir in der Regel kein Unterhalt mehr zu.

Das könnte dann rein theoretisch nur der Fall sein,wenn die Eltern über ein überdurchschnittliches Nettoeinkommen verfügen.

Hallo, du wirst ca 880 € zur Verfügung haben. Da der Unterhalt bei ca670€ liegt, müssen die Eltern wahrscheinlich nichts geben. Bab sehe ich eher nicht, du kannst es auf dem BABRechner.Arbeitsagentur.de aber selber testen. Ich wurde versuchen, die Eltern wegen einmalige r Hilfen wie Umzug und Kaution zu fragen. Kindergeld kannst du sicher für dich beanspruchen.

Hi An Deiner Stelle würde ich zum Jugendamt gehen und mich beraten lassen, ein Unterhalt muss rechtl. Oft eingeklagt u festgelegt werden. Auch die ARGE kann Dir hier weiterhelfen.

Klingt ja heftig! Wenn es irgendwie möglich ist, empfehle ich Dir aber Zuhause wohnen zu bleiben. Du hast ja nicht nur Miete, sondern auch Strom, und Hausratversicherung, sowie Lebenshaltungskosten von rund 300-400 EUR pro Monat. Zuhause wohnst Du günstig und kannst anfangen so viel wie möglich zu sparen. Ich kenne ja nicht die Hintergründe aber es gibt diverse Wohn-WGs für Jugendliche.

Kindergeld bekommst Du abhängig von Deinem Gehalt ich schätze spätestens im 2. Lehrjahr fällt dies weg.

Gibt es im Pflegeheim keine Mitarbeiterunterkunft?

Kindergeld ist NICHT abhängig vom azubigehalt , da gibt es keine höchstgrenze mehr..............und hier in diesem fall muß kein unterhalt eingeklagt werden da sie ihren bedarf selber decken kann ................

@XC600

Kindergeld ist nicht mehr Einkommensabhaengig, man bekommt es bis zum Ende der Ausbildung, die Einkommensberechnung wurde abgeschafft.

Zum Jugendamt braucht sie gar nicht zu kommen, sie ist 18, da sind die nicht mehr zustaendig, sondern ein Anwalt, wofuer man Beratungshilfe bekommt.