Autoversicherung nach Fahrerlaubnisentzug?
Guten Tag,
ich hoffe Sie können mit helfen.
Und zwar geht es um meinen Mann.
Er hat seinen Führerschein im Jahre 1993 in Polen gemacht. Wir sind seit 2000 in Deutschland und seit dem lief auch die Autoversicherung auf meinen Mann. Nun das Problem.
Sein Führerschein wurde ihm 2006 wegen Alkohol am Steuer entzogen und bis heute hat er keinen. Nun lief aber die Versicherung ganz normal weiter.Seit dem waren wir bei der gleichen Verisxherung. Nun haben die Versicherung gewechseln. Und wir haben das Datum angegeben an den mein Mann seinen Führerschein erhalten hat. Somit läuft die SF-Klasse immer weiter. Ist das überhaupt rechtlich okey oder kriegt man damit Probleme? Die Versicherung hat auch nach keiner Kopie vom Führerschein gefragt. Somit wissen sie ha eigentlich nicht, dass er keinen Führerschein mehr hat.
Im Verkehrszentralregister ist auch nichts mehr vermerkt, da es schon 11 Jahre her ist.
Aktuell sind nur wir beide auf den Auto versichert. Aber ich bin als hauptfahrer angegeben
Nun meine Frage:
Was sollen wir nun machen? Denn ich möchte keine Probleme mit der Versicherung bekommen. Vor allem bezüglich der SF-Klasse. Wie er da eingestuft wird. Denn seit 2006 läuft es hat normal. Und er wurde nicht anders eingestuft. Im Internet Hab ich leider nicht viel zu diesem thema gefunden.
Viele dank schon mal im vorraus.
4 Antworten
Es spielt keine Rolle für den Versicherungsschutz, ob Dein Mann eine Fahrerlaubnis hat oder nicht, solange er das Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt.
Die SF Klasse die er in seiner Führerscheinlosen Zeit erfahren hat bleibt ihm sselbstverständlich auch bei einem Versichererwechsel erhalten.....
Aber das sollte Dein Versicherungsberater doch beim Wechsel der Versicherung bereits bestätigt haben und alles richtig eingetragen haben.
Eine Falschangabe würde aber wahrscheinlich einen höheren BEitrag bedeuten und der könnte rückwirkend bis zu einem Jahr berechtigter Weise nachgefordert werden dürfen.
Ihr solltet es auf gar keinen Fall verschweigen und der Versicherung sofort anzeigen, eine Nachzahlung könnte teuer werden und bedeutet eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Könnt ihr lassen wie es ist. Hauptsache das KFZ ist versichert.
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein und der Versicherung ist es egal wer von euch beiden fährt.
Es sei denn, ihr habt im Versicherungsvertrag angegeben das nur dein Mann fährt.
Das Fahrzeug wird unfallfrei gefahren, folglich steigt auch die SF- Klasse
Oley super vielen Dank für die schnelle Hilfe
Um ein Auto auf sich versichern zu können, muss man keine Fahrerlaubnis haben.
Was sollen wir nun machen?
Was wollt ihr denn machen? Ich versteh das Problem nicht! Wie wäre es wenn der Mann den Fürherschein neu macht / diesen Test macht um den Führerschein zurück zu bekommen? Die Frau kann das Auto selbst versichern. ... Oder es bleibt wie es ist.
Was ist das mit der SF-Klasse, da er ja seit 2006 keinen Führerschein mehr hat. Ist es rechtlich okey das die SF immer weiter steigt? Oder müsste er anders eingestuft werden?