Autoverkäufer hat falsche angaben angegeben ist das Betrug ?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird den nicht "Kratzen". Dein Geld wirst Du wohl auch einklagen müssen.

Das kannst du zwar so schreiben, wird aber nichts bringen.

Bei einem Fahrzeug aus 3. Hand muss der Verkäufer nicht zwingend etwas von einem Unfallschaden wissen. Hat der Verkäufer das Fahrzeug eindeutig als unfallfrei angeboten? Weiter sagt die Beschreibung "gepflegtes Fahrzeug" rein gar nichts aus. Die Tatsache, dass du schon vor der Besichtigung ein Kennzeichen besorgst, ist genauso dein Problem, wie die Entscheidung, dass du dich für ein Auto so weit weg von deinem Wohnort interessierst. 

Was dir hier passiert ist, gehört eben zum normalen Lebensrisiko. 

Da du das Auto noch nicht gekauft hast, ist es alleine dein Problem mit den Besichtigungskosten. Ist ja wohl auch irgendwie logisch. Keiner zwingt dich 700 KM dafür zu fahren.

Hast du das Auto gekauft? Wenn ja gib es zurück, nimmt er es nicht zurück gerichtlich einfordern!!!

Ansonsten kannst du das Geld nicht zurückerstattet bekommen da es sich um keinen Kauf sondern nur um ein beschauen geht...

Du wirst dir das Geld einklagen müssen.

Da sowieso falsche Angaben gemacht wurden sind deine Chancen auf ein Erfolg sehr groß. Die Kosten trägt der Verlierer der Verhandlung.

Und welche Angaben waren denn nun genau falsch?

@Interesierter

Das dass Auto im guten Zustand wäre, ist es aber nicht. Es ist sogar ein Unfallwagen... Lies doch mal den Post

@PillePalleAbisZ

Guter Zustand ist eine sehr vage Beschreibung und lässt sehr sehr viel Platz für Interpretationen. Auch ein Unfallschaden muss nicht zwingend schon in der Anzeige angegeben werden. Aus der Fragestellung geht auch nicht hervor, dass das Auto als "unfallfrei" angepriesen worden wäre.

Ausserdem wurde, wie franneck1989 schon erwähnte gar kein Vertrag geschlossen, auf dessen Grundlage Schadensersatz verlangt werden könnte. 

Es bestünde allenfalls noch die Möglichkeit, Schadensersatz aus einer vorvertraglichen Leistungspflicht zu verlangen. Aber auch hierzu sind nach meiner Ansicht die Voraussetzungen nicht gegeben, da ja wohl in der Anzeige keine wirklich falschen Angaben gemacht wurden. 

Weiter wurde wohl auch nur ein Termin zur Besichtigung vereinbart. Die Besichtigung fand ja wohl zweifelsfrei statt. Ob nun im Voraus schon vereinbart wurde, dass der Verkäufer für direkte Verhandlungen selbst vor Ort sein würde, geht aus der Frage nicht hervor. Genausowenig wie es eine Grundlage für die Annahme gibt, der Fragesteller hätte eine Grundlage gehabt, das Auto gleich mit zu nehmen. Die Beweislast für eine solche Behauptung liegt beim Fragesteller. 

Wir können die Sache kurz machen. Nach den hier vorliegenden Fakten würde kein Gericht dem Fragesteller Schadensersatz in irgend einer Form zusprechen. 

Wer ein gebrauchtes Fahrzeug aus 3. Hand besichtigt, muss damit rechnen, dass es nicht seinen Vorstellungen entspricht. Das gehört zum normalen Lebensrisiko.

Das wäre nur zutreffend und von Belang, wenn bereits ein Kaufvertrag geschlossen worden wäre. Das ist aber anhand der Beschreibung nicht der Fall. Daher ist das ganze aussichtslos

@franneck1989

Nein, eben nicht. Er wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen zum Verlaufsort gelockt wodurch nie ein Kauf entstanden wäre aber dennoch Umkosten entstanden sind.

@PillePalleAbisZ

Was wurde denn versprochen und nicht gehalten?

"Gepflegtes Auto" Das ist sehr vage und wohl kaum als falsche Tatsache zu werten.

"Guter Zustand" Ist auch eine subjektive Bewertung, die sehr viel Spielraum lässt. 

Bleibt noch die Sache mit dem Unfallwagen, die der Verkäufer nicht zwingend schon im Inserat sondern erst bei den Vertragsverhandlungen angeben muss. 

Und "sonstige gravierende Mängel" wurden in der Fragestellung nicht näher benannt. 

Wenn man ein Auto besichtigt, läuft man immer Gefahr, dass es den Vorstellungen nicht entspricht und man die Fahrt umsonst macht. Das ist normales Lebensrisiko, welches der Fragesteller hier bewusst eingegangen ist. 

Die Anpreisung und das "Anlocken" zum Verkaufsort ist ein normaler Vorgang bei der Anbahnung eines Vertrages. Dafür kann man keinen Schadenersatz verlangen, das ist Unfug.