Autokauf Mehrwertsteuer ausweisbar als Privatkäufer?

5 Antworten

Natürlich den Brutto-Preis. Auch als Gewerbetreibender würdest du den Bruttopreis inkl MWST zahlen. Du könntest dann allerdings die MWST als Vorsteuer bei dir in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen.

Ganz einfach. Du als Privatperson zahlst den Bruttobetrag, also die 19 990.--€.

Du kannst die Mehrwertsteuer als Privatperson nicht als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Hättest du ein Gewerbe, so würdest du zwar auch die 19 990.--€ zahlen müssen, kannst aber die Mehrwertsteuer in Höhe von 3 192.--€ als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Dich würde das Auto dann 16 798.--€ kosten.

für einen privaten Kauf spielt es keine Rolle, du zahlst einfach brutto.

als Privatperson ist es der Preis einschließlich der MWST

du mußt die 19990 EUR zahlen, denn Du bist als Privatmann NICHT Vorsteuerabzugsberechtigt. Ein GEschäftsmann bezahlt nur die 16798 EUR, denn er kann die MwSt als Geschäftsausgabe absetzen.