Autohaus hat Reifen verschlampt (ohne Beleg eingelagert) - Kann ich Schadenersatz fordern?

4 Antworten

Ohne Beleg sicherlich schwierig.

Aber offensichtlich gibt es ja Mitarbeiter, die bestätigen können, dass die Reifen dort gewesen sind. Das könnte ein Vorteil sein und als Beweis ausreichen.

Auch ohne Beleg hat ja der Betrieb einen (mündlichen) Vertrag geschlossen, Deine Reifen zu verwahren. Selbst, wenn die Verwahrung der Reifen kostenlos für Dich war, hat er sich ja dennoch bereit erklärt, die Reifen zu lagern, denn sonst hätte er Deinen Wunsch ja ausgeschlagen und die Reifen nicht entgegengenommen, bzw. Dich gebeten, sie sofort wieder abzuholen.

Somit hatte er auch die Sorgfaltspflicht und muss für den Verlust der Reifen geradestehen.

Wenn also diese Mitarbeiter für Dich aussagen, dass die Reifen da gewesen sind und nun nicht mehr, kann das als Beweis genügen. Das sollte der Inhaber eigentlich auch wissen, und Dir aus Kostengründen außergerichtlich vorab entgegenkommen.

"Auch ohne Beleg hat ja der Betrieb einen (mündlichen) Vertrag geschlossen"

Vielleicht hat er aber auch nur einen Mitarbeiter gefragt ob er die Reifen als ehemaliger Kollege dort lagern kann. Dieser Mitarbeiter kann natürlich nicht als Vertragspartner angesehen werden. Das kann aber nur der Fragesteller beantworten.

Und dass die Reifen vom GF entsorgt wurden ist ja auch nur eine Vermutung des Fragestellers

@ghost40

Aber selbstverständlich KANN der Mitarbeiter diese Verträge schließen!

Selbst ein AZUBI kann das.

Es sei denn, der Chef hat das ausdrücklich untersagt - aber selbst DANN ist im Außenverhältnis zunächst ein Vertrag entstanden.

Hat der Mitarbeiter die Reifen "heimlich" eingelagert und der Chef wusste nichts davon, ist das natürlich eine andere Geschichte.

Dann waren die Reifen niemals offiziell in der Obhut dieser Firma und Ansprüche können auch nicht geltend gemacht werden.

Wollte es zu einer Beweisaufnahme kommen ist wohl klar.

Angenommen dein Ex Chef hat sie wissentlich entsorgt, dann müssten seine Mitarbeiter gegen das Autohaus Aussagen (respektive gegen den eigene Chef), im schlimmsten Fall für 4 reifen den eigenen Job gefährden.

Klar bist du im Recht wenn die Sachenlage so ist, Versuche doch erstmal im gutrn mit dem AH Auseinandersetzung zu setzten mit dem Verweis das die Ex Kollegen es bestätigen daß sie da waren, da wirst du gleich merken wie er reagiert und San weiter sehen.

Wie du selbst schon erahnst; entweder hat sie sich ein anderer gekrallt oder ein Chef hat gesagt, "weg damit". Einen rechtlichen Anspruch den du einklagen könntest, sehe ich hier nicht. Den hättest du nur, wenn du einen Beleg (Einlagerschein o.ä.) hättest. Du hättest dich mehr um dein Eigentum kümmern müssen. Warum hätte dir dein Chef dein Eigentum nachtragen oder anmahnen sollen?

ohne beweis steht hier aussage gegen aussage

Habe nur per Whatsapp die Nachricht von zwei Mitarbeitern, dass diese sich im Lager befanden.