Autohändler muss unfallauto angeben auch wenns nicht ist?

8 Antworten

Das riecht nach Betrug. Kein Händler verkauft ein Auto „vorsichtshalber“ als Unfallwagen!

Vermutlich will er dir mündlich einreden „unfallfrei“, sich aber über seinen Vertrag, den er nur „zur Vorsicht als Unfallwagen“ ausfüllt, abzusichern, damit du dich nicht hinterher beschweren kannst. Da würde ich eindeutig die Finger von lassen!

T3Fahrer

Es muss ja nicht unbedingt ein großer Unfall gewesen sein, es reicht ja auch schon wenn dem Fahrzeug mal die Außenspiegel abgefahren wurden.

Man muss zwischen Bagatellschaden und Unfallschaden unterscheiden, ersteres muss man beim Verkauf weder erwähnen noch beseitigen, zweiteres ist offenbarungspflichtig und muss beim Verkauf erwähnt werden bzw. im Kaufvertrag festgehalten werden.

Ein Bagatellschaden wäre z.B. ein kleiner Kratzer in der Türe oder ähnliches, also kleinere Schäden die ohne all zu großen Aufwand wieder entfernt werden könnten.

Wenn der Händler dieses Fahrzeug als Unfallwagen verkaufen möchte bzw. ausstellt dann hatte dieser Wagen auch einen Unfall. Die Ausrede das man nicht wissen könnte ob ein Unfall vorlag zieht nicht da der Verkäufer (also der Vorbesitzer) diesen Unfall mit angegeben hat. Dadurch das der Wagen als Unfallwagen deklariert ist verliert dieser entsprechend an Wert, dadurch konnte der Händler diesen Wagen günstiger einkaufen. Man könnte jetzt vermuten das er diesen Unfall einfach verschweigen möchte und so den normalen Wert des Fahrzeugs als Verkaufspreis angibt, ohne den Unfallschaden zu berücksichtigen.

Das was er dir da erzählt ist quatsch, er ist nicht dazu verpflichtet das Fahrzeug als Unfallwagen zu deklarieren wenn dieses auch keinen Unfall hatte. Er ist nur dann dazu verpflichtet das Fahrzeug als Unfallwagen zu deklarieren wenn dieses auch einen Unfall hatte.

Für mich sieht es stark danach aus als würde der Händler seine Kunden über den Tisch ziehen wollen.

NÖ, in dem Falle ist er aber auf der sicheren Seite und du kannst ihm nix. Ein Händler hat Gewährleistung zu geben.

Der Unfall wurde repariert, trotzdem ein Unfallwagen.

ein Auto kann in 5. Hand sein und trotzdem Unfallfrei

Von diesem Händler würde ich die Finger lassen. Er ist verpflichtet die Wahrheit rein zu schreiben. Wenn es ihm nicht bekannt ist, kann er auch "unbekannt" schreiben.

Das hat auch nichts mit Versicherung zu tun.

Also das wäre der erste Händler der ein Auto als Unfallwagen ausgibt obwohl dieser keinen hatte .

Andersrum kenne ich das . Er gibt an das Auto sei unfallfrei und es hatte einen Unfall .

Wenn man ein Auto an einen Händler verkauft , wird ziemlich schnell nach einem Unfall gefragt und das steht dann auch so im Ankaufvertrag drin .

Wenn ein Händler sagt das Auto hatte einen Unfall , dann kannst du davon ausgehen das dies auch so ist .

"Wenn ein Händler sagt das Auto hatte einen Unfall, dann kannst du davon ausgehen das dies auch so ist."

So sieht es wohl aus. Und selbst wenn es wirklich nur der Absicherung dienen sollte: Im Prinzip gaukelt er dem Käufer hier mündlich vor, der Wagen wäre unfallfrei, will sich aber später nicht an dieser Aussage festhalten lassen.