Auto verkaufen an einen der im Auftrag eines Freundes das Fahrzeug kauft?

8 Antworten

Finger weg von solchen Geschäften. Es gibt keinen wirklichen Grund das Auto nicht auf seinen eigenen Namen zu kaufen. Er kann dann ja an den "ausländischen Freund" weiter verkaufen. Du kannst doch die Daten seines "Freundes" gar nicht kontrollieren. Schriftlichen Vertrag (z.B. von mobile.de) machen und die Sachmangelhaftung extra noch mal unter "sonstiges"  ausschliessen. Das Auto unbedingt vorher selber abmelden und die Kennzeichen nicht mitgeben. Dem Käufer steht nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (mit dem Abmeldevermerk) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 sowie der letzte HU-Bericht zu. Wie er mit dem Auto dann von dir wegkommt, ist alleine seine Sache. www.sicherer-autokauf.de wird dir auch helfen nichts falsch zu machen.

Wenn der es ins Ausland bringen möchte soll er doch Ausfuhrkennzeichen machen, dafür sind die ja da. Beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen dass der aus dem Ausland die Schilder und Papiere wieder nach Deutschland bringt um das Fahrzeug abzumelden (die Papiere müssten dann auch wieder in dieses Ausland).

Auch gefährlich könnte es sich entwickeln das Fahrzeug jemand Anderem als dem im Kaufvertrag zu übergeben, dies müsste jedenfalls im Vetrag mit Daten des Abholers (per Ausweis) festgehalten und vom Käufer gesondert gegengezeichnet werden.

Was ich mich auch etwas frage ist welchen Beweis Du dafür erhalten sollst dass es sich bei diesem Käufer nicht um eine fiktive Person handelt.

Hallo zu dem Thema: Verkaufen an einen der vertreten wird und wie der Vertrag ausgefertigt kann ich nichts sagen - vor allem weil ich keine Ratschläge geben will, die falsch sein könnten.

Aber: Das Auto mit Anmeldung und Nummernschild übergeben ist immer schon mal ein Risiko. Der Fahrer kann direkt 5 Min nachdem er bei Dir losgefahren ist, einen Unfall verursachen. Dann steigt zwar Deine Versicherung ein, aber Du hast dann nachfolgende Probleme und Nachteile. Hier (so verstehe ich das) wird das Auto ins Ausland gebracht. Wenn das mit Deinen Nummernschildern passiert, hast Du keine Handhabe mehr was damit passiert. Du kannst in den Vertrag reinschreiben was Du willst, wenn sie das Auto bei der Ausfuhr nicht abmelden, wie willst Du sie dann belangen. Du hast einen Vertragspartner, den Du nicht erreichen kannst und der der deutsche Jurisdikation (stimmt das Wort ?) nicht unterliegt.

Mache aus, daß sie das Auto direkt am Folgetag der Übergabe abmelden und Dir die Abmeldungsbestätigung zuschicken. Wenn diue nicht kommt, mußt Du umgehend uzur Zulassungstelle gehen und das Auto als verkauft melden und abmelden.

Wenn ich Uhrzeit, Kilometerstand etc, eintrage und das alles was nachdem Kauf passiert an ihn weitergeleitet wird. 

Beispiel: Mein Vater hat sein Auto verkauft und hat es angemeldet, er bekam dann Post das es nachdem Verkauf geblitzt worden ist, hat das der Polizei weitergeleitet und ist somit von der Strafe frei geblieben. Also dürfte mir ja rein theoretisch nichts passieren, zumal das Auto noch von einem verstorbenen ist wo ich geschenkt bekommen habe.

@Sportler135

Also dürfte mir ja rein theoretisch nichts passieren

Bezüglich Strafe passiert dir nichts, auch in der Versicherung steigst Du nicht.

Aber wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ab / ummeldet zahlst Du weiter Steuer und Versicherungsprämie, Du kannst ohne Papiere und Kennzeichen das Fahrzeug nicht abmelden, der andere lacht sich kaputt und Du hast Rennerei. Und bis das Fahrzeug zwangsstillgelegt wird, kann einige Zeit vergehen, bis dahin zahlst Du die Beiträge.

Verkauf eines angemeldeten Fahrzeuges setzt Vertrauen voraus, dies ist allein dadurch nicht gegeben das Du den Käufer nicht kennst und dieser auch noch im Ausland wohnt.

@Sportler135

Das mit Datum und Uhrzeit ist gut für einen Strafzettel und so .... aber was ich meinte:

Das Auto ist haftpflichtversichert. Der Käufer -bzw. sein Vertreter - baut direkt nach der Abholung einen schweren Unfall. Da tritt deine Haftpflichtversicherung (die des Wagens) ein, aber Du hast den ganzen Ärger zu tragen UND Deine Versicherungsprämie steigt deutlich an.

Wenn sie das Auto mit Deinen Nummernschildern ins Ausland bringen und stellen dort irgendwelchen Unsinn an (Deiner Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt) fällt das immer zuerst auf Dich zurück.

Zwar kannst Du belegen, daß Du es an jemanden (mit Datum, Uhrzeit) übergeben hast, aber den Ärger hast Du auf alle Fälle. Und wenn es diesen Typen, der auf dem Vertrag steht, gar nicht gibt ? (Wie willst Du das nachprüfen ?) .. dann hast Du die Axxchkarte gezogen.

@Antitroll1234

"auch in der Versicherung steigst Du nicht."   Bist Du Dir da sicher ?

Warum sollte die Haftpflichversicherung so kulant sein ?

@gerolsteiner06

auch in der Versicherung steigst Du nicht."   Bist Du Dir da sicher ?

Ja

Warum sollte die Haftpflichversicherung so kulant sein ?

Das hat nichts mit Kulant zu tun, sondern ist bei jeder Versicherung in den AKB so beschrieben, das die Versicherung ab Datum und Uhrzeit auf den Käufer übergeht.

  1. Fahrzeug abmelden !!!
  2. Schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen, dort die Sachmängelhaftung ausschließen und alle dir bekannten Mängel schriftlich aufführen. Zudem den Kaufvertrag auf den Namen des Abholers ausfüllen.
  3. Abholung nur gegen Bargeld.

Eine typische Masche bei sowas wäre, dass du vor der Abholung einen Kaufvertrag zugeschickt bekommst, diesen unterschrieben zurückschickst und das Auto dann von einem Dritten abgeholt wird. Anschließend beschwert sich der Käufer, dass das Auto an einen ihm unbekannten Dritten verkauft wurde und droht mit Klage, da er ja einen Kaufvertrag hat.