Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei?

12 Antworten

Wenn es zu einer Zwangsstilllegung durch die Polizei kam, hast Du zuvor schon einige Schreiben und Androhungen missachtet und bist grad selbst schuld und brauchst Dich jetzt nicht beklagen und für Dein Fehlverhalten andere als schuldig deklarieren.

mir kommt es auch nahezu unbegreiflich vor das die polizei seine neue adresse kennt aber die zulassungsstelle nicht

@malli

Die Polizei kann ja auf die gemeldete Adresse zurückgreifen...könnte die versicherung auch aber er will ja was von denen(versicherungsschutz fürs Auto)und daher leigt es an ihm denen die adresse mitzuteilen ;-)

@malli

Das Kennzeichen wird halt schon zur Fahnung ausgeschrieben worden sein.

tja,deutsche Bürokratie

Bin zufällig drauf gestossen, und meine dazu folgendes : Gegen den Polizisten kannst du nichts machen, da dieser einen Auftrag gehabt hat: Du könntest gegen Zulassungsstelle / Versicherung vorgehen, etwa wegen Unverhältnismäßigkeit. Es kommt jedoch drauf an, welcher Zeitraum deine nicht bezahlten Rechnungen betrifft. Ist es ein Umzug und somit vielleicht 2 Wochen , dann kannst du vielleicht Recht bekommen. Jedoch wird das sicher einiges Kosten. Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen und nachhacken und mit denen eine Einigung finden..Gruss

Die Polizei bekommt Nachricht vom Ordnungsamt, wenn der Halter mehrfach vom Außendienstmitarbeiter nicht angetroffen wurde und das Fz, nicht gefunden wurde, dann wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben.

Wie bereits hier auch bemerkt, komisch, das Amt schickt an falsche alte Adresse, aber die Polizei kommt natürlich an die neue Adresse. Wou - kostet mal so locker flockig komplett ca. 300 Euro bis zur Wiederzulassung - wie man sieht - es geht ums Geld.

Aber ----- bevor Polizei oder Außendienstmitarbeiter kratzen darf, muss zwingend eine nachweisbare Zustellung des Ordnung Amtes beim Halter eingegangen sein in Form 2er gelber Briefe. Ob man dem Halter nun unterstellt, selber schuld zu sein oder nicht, ist egal. Sollte das Amt wie vielfach gemacht, einfach an die alte Adresse zustellen oder nur einen oder keine gelben Brief und nur normal zustellen mit Androhung der Entwertung, darf weder entsiegelt noch Gebühren berechnet werden, wenn der Halter von dem Schreiben keine Kenntnis erhalten hat. Gebühren sind nur für berechtigte Schreiben wie gelbe Briefe oder tatsächlich erhaltenen Briefe zu zahlen und da lohnt sich in jedem Falle, mal zu schauen, ob die Zustellung richtig erfolgt ist, wenn man nichts erhalten hat..

Oftmals geschieht dies nicht und Zustellungen gehen an alte Adressen oder der Hr. Computer tut eine Zahl bei der Str. weglassen und der Brief geht ins Nirwana, weil die Ämter davon ausgehen, das die Zusteller sehr pflichtbewusst sind und in jedem Falle zustellen. Da denkt man schnell mal, hat man selber in Schuld, Brief verschlammt, vergessen, Hund gefressen ect., ist aber meistens nicht so. Bei mir gab es einen Herrn Computer, der permanent die Anschriften verwechselte, verfälschte oder wie auch immer was da auch noch so alles passieren kann. Bis das durch einen dummen Zufall herauskam, durfte ich schön latzen und mich herabwürdigen lassen. (Tenor - Kein Brief erhalten - Schutzbehauptung) - war dann aber definitiv nachweißbar.

Dumm gelaufen für das Amt. Durften die mal latzen durch zurück zahlen. Geht beim Verwaltungsgericht so. Dort wird auch viel konkreter und genauer auf die Pflichten des OA geschaut, da ja ein Sonderstatus des Amtes besteht und Zahlungen auch bei Einsprüchen nicht aufgeschoben werden.

In der Regel ist beim Verwaltungsgericht das schöne Spiel mit den Zustellungen der nicht mehr verbeamteten Postler nicht so einfach durchzuführen.

Der Hr. Richter macht sich auch die Mühe und prüft auch schon mal die angegebene Ladungs und die tatsächliche Adresse und nicht nur, ob der Zusteller zugestellt hat.

Dem Amtsgericht reicht aus meiner Erfahrung der Vermerk der Zustellung vom Zusteller und alles ist okay. Der Hintergrund ist dem geschuldet, das eigentlich der Zusteller wie auch der GVZ überprüfen müssen - sollen - , ob der Brief, wenn er denn eingeworfen wird, auch da ankommt, wo er ankommen soll.

Im Zeifel erfordert das halt eine Meldeanfrage. Und da ein Beamter als Pflichtbewusst eingestuft ist, kann der Richter halt darauf vertrauen, das alles seine Ordnung hat.

Achtung,  Aufschub der Gebühren erfordert einen separaten Antrag beim Ordnungsamt. Geht in der Regel auch ohne Probleme und wer das weiß, ist schon eine Nummer weiter, da das Amt eine interne Überprüfung startet, meistens durch oder mit einem Oberamtsrat als Amtsanwalt (wollen ja auch nicht verlieren).

Ansonsten sollte man nicht gegen den ganzen Bescheid Einspruch einlegen, also nicht auch gegen die Zahlung als solche, Auch sollte man das Wort eilig nicht erwähnen, da das als zweiter Antrag gewertet wird, und das nur tun, wenn man weiß, was man da macht. Da bleibt man dann auf einen kleinen Teil der Gesamtkosten sitzen.

Wenn man dann soweit ist, kann evtl. das OA dann auch die Wiederzulassung bei Entwertung bezahlen.

Disclaimer

Meine eigene Meinung, die auf meiner eigenen Erfahrung beruht - aber von einem anderen Entscheidungsträger vielleicht anders gesehen oder gewertet wird.

Betrifft keinen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Gerichtes oder Post ect. den ich kenne oder auch nicht - ist nicht als Herabwürdigung oder Schlechtstellung ect. dieser zu sehen in der Öffentlichkeit.

Alle Beteiligten machen Ihre Arbeit, so gut Sie können.

Vielen Dank an alle - die Ihre Arbeit zur Zufriedenheit der Bürger erledigen - auch an die nicht mehr verbeamteten Postler.

Das darf die Polizei. Sie muss sich auch nicht rückversichern, ob Du eine Doppelkarte oder den Brief hättest.

Die Stillegung kann erst auf Antrag der Versicherung wieder rückgängig gemacht werden. Du musst denen das Geld überweisen.

Das Du umgezogen bist, hättest Du der Versicherung mitteilen müssen.

Sehe ich genauso. Zudem muß ich doch wissen,wann meine Versicherung fällig ist u. mal nachhaken, warum noch nichts abgebucht wurde. Ausserdem stellt sich mir die Frage, was der Umzug mit der Kontoverbindung zu tun hat?

da muß aber sehr viel schief gelaufen sein:1.)keine mahnung von der versicherung bekommen?2.)aufforderung vom amt einen nachweis über den versicherungsschutz zu erbringen.3.)besuch vom ordungsamt verschlafen?4.)auf zettel im briefkasten nicht reagiert?5.)auf das klingeln des ordnungsamts-mitarbeiters nicht reagiert?6.) stempel wurden entfern. nun mußt du schleunigst das auto aus dem öffentlichen straßenraum entfernen. wenn du den abschleppdienst nicht selbst bestellst, macht das auch die behörde und es fallen nochmal verwaltungsgebühren an. du darfst das auto auch nicht privat wegziehen (schleppen)