Auto per Vertrag unfallfrei gekauft und auch so wieder weiterverkaufen erlaubt?

9 Antworten

für dich keine, wenn der vorbesitzer gelogen hat und bewusst in den kaufvertrag "unfallfrei" eingetragen hat, so trägt er die verantwortung dafür und kann belangt werden, dein käufer kann sich direkt an ihn oder einen RA wenden

ronnyarmin  20.01.2015, 15:40

So einfach ist es nicht. Schliesslich hat der Käufer nicht vom Vorbesitzer gekauft, und somit hat er keinen Vertrag mit diesem abgeschlossen.

Mit dem jetztigen Verkäufer aber schon. Und sollte dieser allgemein die Unfallfreiheit zugesichert haben und diese nicht nur auf den Zeitraum, in dem das Auto in seinem Besitz war, bezogen haben (was man, ohne den Wortlaut des Kaufvertrags zu kennen nicht beurteilen kann), hat er die A*karte gezogen, wenn er eine falsche Angabe des Vorbesitzers übernommen hat.

Du bist gutgläubig an den Verkauf herangegangen und wusstest nichts von irgendwelchen Unfällen. Deshalb hat es wahrscheinlich keine Bedeutung, wenn der Käufer plötzlich nach zwei Monaten nach dem kauf sich beschwert. Ein Jurist wird dir genaueres erklären.

Zuerst müsst ihr überpüfen, ob er schon zum Zeitpunkt eure Kaufs unfallfrei war, vielleicht hat der euch ja belogen.

Wenn's nicht so ist, muss der zweite kpKäufer, der es von euch gekauft hat, beweisen, dass der Wagen einen Unfall hatte.

Für den zivilrechtlichen Anspruch des Käufers ist es unerheblich, ob ihr von dem Vorschaden wusstet. Ihr solltet aber erst mal abwarten, ob er auch Beweise für seine Behauptungen vorlegen kann.

imager761  20.01.2015, 09:13
Für den zivilrechtlichen Anspruch des Käufers ist es unerheblich, ob ihr von dem Vorschaden wusstet.

Das ist so allgemein behauptet schlicht falsch. Tatsächlich kann man diese Zusicherung auf die Zeit seines Eigentums beschränken und damit wirksam Sachmängelhaftungsansprüche aus Vorbesitz abwenden (ADAC-Vertragsmuster). Andernfalls haftet man natürlich für vollmundige Versprechen, die man garnicht geben kann.

franneck1989  20.01.2015, 09:28
@imager761

Dein Einwand ist natürlich berechtigt. Es kommt auf den Wortlaut an, der tatsächlich vertraglich vereinbart wurde. Da aber in der Frage nur von dem ganz pauschalen "unfallfrei" die Rede ist, habe ich mich darauf bezogen.

Überhaupt nicht!

Ihr habt im guten Glauben ein unfallfreies Auto gekauft, selber keinen Unfall verursacht, ohne Bedenken weiter verkauft. Wenn der jetzige Besitzer meint, nach früheren Unfallschäden suchen zu müssen, ist das seine Angelegenheit. Möglicherweise sind Händler verpflichtet, vor dem Verkauf, nach früheren Schäden zu fahnden, Privatleute sind dazu nicht verpflichtet; keine Garantie.

franneck1989  20.01.2015, 08:52

naja, ganz so einfach ist das nicht. Wenn das Auto im Vertrag als "unfallfrei" verkauft wird und nun ein Unfallschaden auftaucht, der nachweisbar schon bei Übergabe vorhanden war, dann fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Der Käufer hätte Anspruch auf Nacherfüllung

imager761  20.01.2015, 09:19
Ihr habt im guten Glauben ein unfallfreies Auto gekauft, selber keinen Unfall verursacht, ohne Bedenken weiter verkauft.

Darauf kommt es nur nicht an, wenn man vollmundig (absolute!) Unfallfreiheit zusicherte und diesen Zustand eben nicht auf die Zeit seines Eigemtums oder auf Zusagen des Vorbesitzers beschränkt :-O