Auto macht Geräusche, wer bezahlt die Reparatur?
Hallo, ich habe vor ca 8 Monaten einen Opel Insignia 2.0CDTI gekauft, wo laut Vertrag alles durchgecheckt, Öl gewechselt wurde usw. Gleich im ersten Monat wurde der Turbo ausgetauscht, weil dieser bei enr Autobahnfahrt nen Knall von sich gab und durch war und weitere kleine Mängel wurden beseitigt. Jetzt hat das Auto angefangen Geräusche zu machen, die vom Motor kommen. Mir wurde von nem Bekannten gesagt, dass meine zylinder unruhig kaufen würden und ich das kontrollieren lassen soll. Im Stand, springt meine Drehzahlanzeige ca. zwischen 800 und 900 Umdrehungen hin und her und aus dem Motor kommt ein lautes klackern. Sobald ich fahre, ist das Geräusch weg. Außerdem kommt regelmäßig beim erstmaligen Start die Meldung "Öldruck niedrig". Das Öl wurde jetzt für 180 Euro ohne mir vorher bescheid zu geben von dem Autohaus ausgetauscht und trotzdem besteht der Fehler immernoch.
Es gibt ja das Gesetz mit Beweislastumkehr, gibt es da irgendwelche Probleme, weil ich jetzt erst das Öl gewechselt habe, obwohl der tatsächlich letzte Wechsel bei vor knapp 40tkm war? Immerhin steht im Vertrag, dass beim Kauf, also vor 18tkm der letzte Wechsel war. Ich wollte eigentlich bei 20tkm das Öl wechseln. Falls die Verkäufer mir nun die Schuld für den Fehler geben, habe ich da rechtlich gesehen Chancen, die Kosten übernommen zu bekommen?
7 Antworten
Wenn der Fehler noch besteht nach dem Ölwechsel, dann lag es nicht am Ölmangel. Jetzt hast du halt den Ölwechsel 2.000 KM vorgezogen. Ist ja auch nicht schlimm und kann nicht schaden. Die Reparatur die jetzt noch ansteht, geht zu deinen Lasten oder du fragst mal nach einer Kulanz des Autohauses.
Die gesetzliche Sachmangelhaftung ist keine kostenlose Reparaturversicherung für die Dauer eines Autolebens.
Baujahr? Wieviel KM
Facelift oder VorFacelift ?
110PS
131 PS
160 Ps
163 Ps
oder Biturbo mit 195 Ps
Beim A20DTH Motor gab es Probleme mit der Ölpumpe.
Beim b20.... nicht.
Das muss ich wissen sonst kann ich dir nicht helfen
Die haben alle die 2.0 Liter Maschine
Welcher Motor a20DTH oder B20DT...
09bj**
Die Reparatur wirst du wohl bezahlen müssen - es sei denn, du kannst den Nachweis führen, dass die jetzt auftretenden Probleme schon beim Verkauf angelegt waren.
Die Beweislastumkehr gilt nur die ersten 6 Monate nach dem Kauf. Jetzt musst du beweisen, dass der Fehler schon vor der Übergabe bestand. Da gibt es definitiv Probleme.
Aber auch wenn der Fehler nicht vor der Übergabe bestand, das kann doch nicht sein, dass das Auto so schnell Probleme bekommt oder? Ich meine, was wenn jetzt ein Motorschaden entsteht, das war ja vor der Übergabe auch nicht der Fall.. bleibe ich dann darauf sitzen oder wie?
Die Kiste ist acht oder neun Jahre alt, da geht schon mal was kaputt.
Du müsstest jetzt beweisen, dass der Fehler schon vor der Übergabe vorhanden war. Das wirst du aber nicht können. Du hast außerdem einen Gebrauchtwagen gekauft und bist seit dem auch schon wieder 18.000 KM gefahren. Da kann schon mal etwas kaputt gehen.
Na wenn du nachweisen kannst, dass der Mangel schon bei Kauf bestand, dann muss der Verkäufer nachbessern.
Beim Kauf bestand das Problem ja nicht, erst jetzt nach 7 Monaten. Aber ich bin ja nicht schuld an dem Problem, ich ging davon aus, dass das Öl wie Vertraglich besprochen, gewechselt wurde und ich bin jetzt 18tkm gefahren, immer warm und kalt-gefahren.
Schuld bist du vielleicht nicht, aber Träger des Risikos. Die gesetzlich Sachmangelhaftung ist keine kostenlose Reparaturversicherung für die Dauer eines Autolebens.
110PS, 135tkm, 2010BJ, Motor weiß ich leider nicht.