Auto fahren ohne Brille. Was wäre die Strafe ?

6 Antworten

Leider nur 25€ Bussgeld es sollte in der Probezeit 2 Jahre dazu kommen wen man sich nicht an einfachte Auflagen halten kann und ohne Probezeit 250€ auswärts man darf nicht ohne Brille fahren und da ist so eine billige Ausrede das Ding im anderen Auto Strafverschärfend die Bille sollte man immer tragen oder bei sich haben im Auto hat das Ding nichts zu suchen .

Kommt es bei den 5 Metern zum Unfall dann war es das mit dem Füherschein weil man zu bequem war und sich nicht um, die Sicherheit der Mitmenschen kümmert dann sollte ein Fahrverbot min 1 Monat schon drin sein .

Allerdings ist zu beachten, dass je nach Lage und der Verkehrssituation noch andere Paragraphen zur Ermittlung der Strafe herangezogen werden können, da die Umstände

z. B. im Falle der Gefährdung von Personen weiter polizeilich analysiert werden, z.B. könnte fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB in Kraft treten.

Die Polizei kann zudem noch vor Ort, je nach Situation und Schweregrad bedingt, entscheiden ob für Sie sogar die Weiterfahrt verboten ist.

Das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen ist dann beim Autofahren Pflicht. Das Nichttragen stellt lt. § 79 Nr. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld von 25 Euro geahndet. Verursacht der Autofahrer ohne Brille einen Unfall, kann dies sogar einen Straftatbestand darstellen (Fahrlässigkeit).

https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/sicherheit-im-strassenverkehr/fahren-ohne-brille.php

25 Euro sind richtig - der Rest leider nicht.

Beim Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die Auflagen zu beachten verstößt man gegen § 23 StVG und § 75 FeV.

Gegen § 24 verstößt man bei jeder Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr und § 79 FeV gibt es nicht.

Ob es eine Straftat ist, ist ebenfalls fraglich und wohl selten wirklich von der Brille abhängig.

Bei einem Unfall ohne Personenschaden ist es ganz sicher keine Straftat und bei einem Unfall mit Personenschaden muss man sich in den meisten Fälle ohnehin wegen "Fahrlässiger Körperverletzung" verantworten.

Diesen "ominösen Bußgeld-Seiten" sollte man kaum bis keinen Glauben schenken, denn die sind oft veraltet und in einigen Fällen auch einfach nur falsch.

Gruß Michael

Hallo,

wenn man sich deine anderen unseligen Fragen mal anschaut, dann könnte man dich ja wirklich bedauern, so oft wie du krank und / oder im Krankenhaus bist.

Und wird man eigentlich besser oder schneller gesund, wenn man die gleiche Frage gleich haufenfach stellt?

Wenn du das alles wirklich ernst gemeint hast, dann solltest du dir ganz schnell professionelle Hilfe vor Ort suchen - aber nicht im Internet, denn dann kann dir hier nämlich leider keiner mehr helfen.

Und ich meine das durchaus sehr ernst und will dich damit nicht ärgern.

DU BRAUCHST PROVESSIONELLE HILFE !!!

Viele Grüße

Michael

provisionsfrei ...

Ist mir auch passiert. 25€ und du darfst nicht mehr weiterfahren

In der Zeit wo du diese Frage gestellt hast, hättest du auch schon die Brille aus dem anderen Auto holen können, wärst beim Bäcker gewesen und auch schon längst wieder zurück ;)