Auto bestellt aber noch nicht geliefert bekommen?
Hallo, ich habe mir vor drei Wochen ein nagel neues Auto bestellt. Es war nicht gerade günstig deshalb frage ich euch um Rat bevor ich zum Anwalt gehe. Folgendes : vor drei Wochen habe ich mir ein Auto mit verschiedenen und beliebigen Ausstattungen rausgesucht, der Verkäufer welcher auch Händler ist meinte und hat auch in den Kaufvertrag geschrieben, innerhalb drei Werktagen kann ich das Auto abholen. Leider verzögert sich das, ich habe gerade mit ihm gesprochen und dieser hat immer ausreden wie z. B. Der TÜV hat noch keinen freien Termin, die Batterie musste gewechselt werden etc. Kann ich eine Minderung des Kaufpreises verlangen? Auch wenn er tatsächlich nicht schuld ist? Ist ja aber schriftlich vereinbart das ich es abholen kann und nun verschiebt sich alles.
8 Antworten
Ein "nagel neues" Auto braucht keinen TÜV-Termin. Sollte beim Neuwagen die Batterie defekt sein, hat der Händler entweder eine auf Lager oder innerhalb von 24 Stunden auf dem Hof.
"der Verkäufer welcher auch Händler ist" - Das ist bei Neuwagen i.d.R. immer der Fall.
"ein Auto mit verschiedenen und beliebigen Ausstattungen rausgesucht" - Dabei muss es sich ja dann wohl um einen Lagerwagen gehandelt haben wenn der Verkäufer mit 3 Werktagen Lieferzeit arbeitet.
Neuwagen-Bestellungen haben 6 Wochen Bindung für den Käufer. In dieser Zeit muss der Verkäufer das Fahrzeug liefern oder aber einen Liefertermin schriftlich bestätigen. Erst wenn das nicht geschehen ist, kannst du dem Verkäufer eine Lieferfrist setzen. z.B. 10 Tage bzw. besser ein genaues Datum.
Kann es vielleicht auch sein, dass du über den Händler auch die Finanzierung gemacht hast ? Bei der Finanzierung hast du 2 Wochen Widerrufsrecht. Viele Händler nutzen diese Zeit auch aus um nicht Rückabwickeln zu müssen falls du der Finanzierung widersprichst.
lese aufmerksam die Bedingungen im Kaufvertrag, wenn nicht rechtzeitig geliefert wird ist der Händler fein raus, er kann dir einige Wochen weitere Wartezeit auferlegen
Auf jeden Fall ihm schriftlich eine Lieferfrist setzen, das muss aber den Vertrargsbedingungen entsprechen, siehe oben
Du könntest entweder vom Vertrag zurücktreten. In welchem Fall du dann aber sicher wegen schon geleisteter Zahlungen / Anzahlung streiten müsstest.
Du könntest die dir entstandenen zusätzlichen Kosten beim Autoverkäufer geltend machen und von der Endsumme abziehen. Wenn du nicht wie erwartet ein eigenes Auto zu Verfügung hast, dann musst du mit Taxis oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurecht kommen. Die Belege dafür aufheben!
Warum ein Neuwagen allerdings eine neue Batterie braucht ist mir ein Rätsel.
hat auch in den Kaufvertrag geschrieben, innerhalb drei Werktagen kann ich das Auto abholen.
ist das der genau wortlaut?
innerhalb von 3 werktagen ab wann?
und wieso braucht ein neues auto eine neue batterie?
Ich kann mich nicht mehr an das Datum erinnern
das musst du auch nicht.. im vertrag NACHLESEN reicht....
wieso braucht ein "nagelneues" Auto TÜV bzw. eine neue Batterie. Da ist
ne Menge faul an der Sache. Ist das Auto wirklich nagelneu ???
Ich würde vom Kauf zurücktreten.
Genau das ist der Vorlaut. Das Auto kann innerhalb von drei Werktagen abgeholt werden. Ich kann mich nicht mehr an das Datum erinnern aber es müsste heute vor drei Wochen gewesen sein.