Auto abmelden und neu Anmelden

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Damit kannst du die Kündigungsfrist NICHT umgehen. Dann müsste das Fahrzeug auf eine andere Person angemeldet werden.

DH genau so ist es.

@stef1601

Wechsel der Haltereigenschaft beendet einen Vertrag der nicht gekündigt ist?

Ich weiss es nicht mit Bestimmtheit, aber warum werden bei der SFR-Übertragung bei Versicherungswechsel auch die Fahrgestellnummer des neuen Fahrzeugs übermittelt aber ein abweichender Halter nicht?

Wäre schön wenn sich hier jemand aus einer K-Abteilung mal zu Wort melden würde.

Um ein Fahrzeug zu versichern muss ich ja nicht Besitzer/Halter sein. Wenn das so einfach wäre, käme man jederzeit aus einem Kfz-Vertrag raus. Grübel.

@huskycologne

Bei Halterwechsel ohne ausdrückliche Kündigung des Vertrages, wird bei der Provinzial jedenfalls, erwartet, dass der bestehende Vertrag vorerst ruht. Erst auf ausdrückliche Anforderung wird dann dieser Vertrag abgrechnet. Im Zuge diese Halterwechsels wird natürlich kein Rabatt übertragen. Der neue Halter ist eine neuer VN.

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

Habs gefunden. Der Vertrag endet bei Veräusserung nur, wenn der neue Erwerber entweder einen eigenen Vertrag abschliesst oder aber den bestehenden Vertrag übernimmt (geht lt. Vertrag auf den neuen Erwerber über). Vertrag besteht also nach wie vor, bzw. kann nicht für die Versicherung des neuen Fahrzeuges genutzt werden, weil es sich um das gleiche Fahrzeug und gleichen Versicherungsnehmer handelt.

@huskycologne

Und noch etwas ist mir aufgefallen. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist genauso wie die Hausrat ein Vertrag wo der Vertrag bei Wagniswegfall automatisch endet. Das Wagnis fällt jedoch nicht weg, weil auch bei der neuen Versicherung der alte Versicherungsnehmer das Wagnis versichern möchte.

Fällt ja nur weg, wenn bei der Veräusserung der neue Besitzer das Wagnis übernimmt, was hier nicht der Fall ist.

Das funktioniert nicht, da Dein bisheriger Versicherer durch die Zulassungsstelle informiert wird. Du musst Deinen Vertrag einhalten.

Geht schon, aber die alter Versicherung wird das nicht mit sich machen lassen wenn die Kündigungsfrist nicht abgelaufen ist.

Anmelden ja, aber nicht mit dem Wunschkennzeichen, wenns das alte bleiben sollte.Das würde etwas Zeit kosten, ca 1 Woche....

nicht zwangsläufig (das mit dem Wunschkennzeichen) in einigen landkreisen gehts auch von jetzt auf gleich. (vorrausgesetzt man hat nen i-net anschluss und reserviert es sich im i-net) Er hat ja nicht gesagt, dass es dasselbe WK ist.

Ja, das geht!