Auto abholen - 500 km entfernt - Was wird benötigt? Rotes Kennzeichen? Versicherung?
Hallo,
ich möchte mir ein neues Auto zulegen und habe ein gebrauchtes Auto im Auge... Das steht allerdings 500 km von meinem Wohnort entfernt. Ich würde es am Samstag gerne abholen. Weiß jemand, was ich alles dafür benötige? Ich würde mit dem Zug anreisen und mit dem Auto zurück fahren wollen.
Woher bekomme ich ein rotes Nummernschild? Wie sieht das mit der Versicherung aus? Könnte ich bei einer Zulassungsstelle auch gleich ein schwarzes Kennzeichen bekommen? Haben die samstags überhaupt auf? ;)
Ich freue mich über eure Infos und Erfahrungsberichte!
7 Antworten

Hallo Cara11,
Zur Überführung eines Fahrzeuges wird ein Kurzzeitkennzeichenbenötigt. Es gilt aber nur für die Dauer von 5 Tagen.
Hiermit besteht nur Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Tipp:
Einige Versicherer zeigen sich entgegenkommend, wennman nicht nur den Haftpflicht-Versicherungsschutz für das 5-Tage-Kurzzeitkennzeichenwünscht, sondern das neue Fahrzeug mit der offiziellen Zulassung anschließendbei diesem Versicherer auch versichert. Viele Versicherer reduzieren dann dieVersicherungskosten für das Kurzzeitkennzeichen oder verrechnen diese mit demAnschlussvertrag.
Dies ist oft günstiger als der separate Abschluss einerKfz-Versicherung für ein 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen.
Damit man ein Kurzzeitkennzeichen erhält, müssenfolgende Unterlagen der Zulassungsstelle vorgelegt werden:
- Personalausweis
- die Papiere für das Fahrzeug
- eVB-Nr. zum Kurzzeitkennzeichen vom VersichererDeines Vertrauens
- eine gültige HU (Hauptuntersuchung)
Das Kurzzeitkennzeichen kann man entweder bei derZulassungsstelle am Wohnort beantragen, alternativ auch am derzeitigen Standortdes Fahrzeuges, also in der Regel dem Wohnort des Verkäufers.
Für diesen Fall muss man den aktuellen Standort desFahrzeuges aber glaubhaft nachweisen! Dazu reicht es, wenn ein Kaufvertrag,eine Rechnung oder die Fahrzeugpapiere vorlegt werden, aus denen der Standortersichtlich ist.
Man erhält von der Zulassungsstelle einenFahrzeugschein in dem das Kfz bereits direkt bezeichnet ist. DieZulassungsbehörde stellt keine blanko Fahrzeugscheine aus!
Informationen über anfallende Gebühren beimStraßenverkehrsamt und Schildermacher sollte man direkt dort erfragen.
Über die Öffnungszeiten der jeweiligen Straßenverkehrsämterinformiere Dich zum aktuellen Zeitpunkt auf deren Homepages.
Kann man keine aktuelle, gültige HUnachweisen, ist es nur noch erlaubt, mit dem betreffenden Fahrzeug imjeweiligen Zulassungsbezirk für das Kurzzeitkennzeichen zu einer Prüfstelle(TÜV) zu fahren, die eine HU vornimmt, ebenso Rückfahrten.
Darüber hinaus sind mit diesem Fahrzeug Fahrten zuund von einer im Zulassungsbezirk oder in einem angrenzenden Bezirk liegendenWerkstatt gestattet, um eventuell vorhandene Mängel am Fahrzeug beseitigen zulassen. Sind Fahrzeuge im Ergebnis der Hauptuntersuchung als verkehrsunsichereingestuft, gilt diese Regelung nicht, die Fahrzeuge müssen dannabtransportiert werden.
Viele Grüße
Heike vom Social Media-Team
Also, rote Kennzeichen haben nur die Händler. Du benötigst somit ein Überführungskennzeichen von einer Zulassungsstelle (Versicherungsbestätigung nicht vergessen) für fünf Tage und mußt wissen, daß damit nur die Haftpflichtversicherung greift. Ein erhebliches finanzielles Risiko, wenn auf der Fahrt ein Kaskoschaden passiert und die neue Gurke in die Presse muß. Besonders schlimm, wenn auch noch die Bank weiterhin die Hand aufhält.
Meine habe ich auch so gekauft und bin deshalb mit der echten Zulassung hingefahren und war dadurch auch auf der ersten Fahrt so versichert, wie ich es für richtig halte.
Allzeit Gute Fahrt.

Rote Kennzeichen bekommen nur Werkstätten und Händler. Zwar darf der Kunde auch mit rotem Kennzeichen Probefahren, aber es muss ständig ein Angestellter der Firma dabei sein.
Als Ersatz kann man ein "Kurzkennzeichen" benutzen. Das hat einen dicken gelben Streifen an der Seite mit einem "Verfallsdatum". Es ist genau 5 Tage lang gültig, einschließlich dem Tag an dem man es zugeteilt bekommt.
Dazu braucht man von einer beliebigen Versicherung eine "G-Nummer". Diese gibt man dann am Straßenverkehrsamt vor die einem dann ein kurzkennzeichen für eine Geringe Gebühr zuteilen. Das Drucken des Kurzkennzeichens kostet so etwa €15, die Gebür unter €20. Ich bin mir nicht mehr sicher, ich meine aber dass ich damals für alles zusammen €32 bezahlt habe. Dabei ist ein Fahrzeugschein den man unbedingt mit den wichtigsten Daten des Fahrzeuges (Fahrgestellnummer, Bauart, Gewicht, Marke) ausfüllen muß. Das muss man vor Fahrtantritt machen, denn sonnst gilt das als "Fahren ohne Zuslassung"!
Bei mir habe ich einfach den Familien-Versicherungsvertreter angerufen und 10 Minuten später eine SMS mit der G-Nummer bekommen. Am nächsten Tag bin ich dann zum Straßenverkehrsamt und habe mir die Nummernschilder abgeholt. Mit Bus & Bahn zum Händler (200km entfernt) und mit dem Auto bin ich dann am nächsten Tag zum Versicherungsvertreter gefahren und habe dem die Fahrzeugpapiere gegeben. Die G-Nummer (für das Kurzkennzeichen) wurde mit der neuen, unbefristeten Versicherung verrechnet und hat somit gearde mal €7 gekostet.