Ausziehen mit 16 Jahren in betreutes wohnen wie sieht es gesetzlich aus?

11 Antworten

Du kommst nur in ein betreutes Wohnen, wenn ein triftiger Grund vor liegt, also wenn dein geistiges und leibliches Wohl in Gefahr ist und wenn das Jugendamt es als äußerst erforderlich findet, dich aus der Familie zu nehmen.

Nur weil du möchtest, funktioniert nicht.

In dem Jugendwohnheim, indem ich lange Zeit gearbeitet habe, gab es strenge Regeln, an die sich jeder zu halten hatte. Alkohol, Drogen, Zigaretten, Übernachtung von Freunden war verboten. Um 22 Uhr wurde das Heim geschlossen, danach wurden die Heimbewohner nur mit Ausnahmegenehmigungen eingelassen.

Ziel war es, einem geordneten, regelmäßigen Berufsleben nachzugehen und die Sozialkompetenz zu lernen.

Die Betreuer begleiteten die Jugendlichen zu Gerichtsverhandlungen, sie ersetzten quasi die Eltern. Wenn es erforderlich war, holten wir die Jugendlichen auch auf der Polizei ab, aber meistens wurden sie uns von der Polizei gebracht. Aber ein großes Ziel ist es natürlich auch, die Jugendlichen auf einen guten Weg ohne Kriminalität zu bringen. Aber ob das in zwei Jahren zu erreichen ist, ist fraglich.

Äh...da kommt man nicht so einfach rein oder du hast da auch kein Mitreden ob du da reinkommst oder nicht. Da bringt dich das Jugendamt unter wenn du keine andere Wohnmöglichkeit hast.

Aber zu 1: Nein, dürfen sie nicht. 2. normalerweise muss um 8 Uhr wieder angetanzt werden, die Regeln sind massiv streng. Zu 3: Abhängig davon wie die Sorgerechtsverteilung aussieht

Ausziezhen mit 16 in ein betreutes Wohnen kommt nur in Frage,wenn du keinesfalls in der Familie bleiben kannst (körperliche/pyschische Vernachlässigung etc.

Und auch dann sind eigenen WOHNUNGEN die absolute Ausnahmen. Eher ist man dann schon in einer betreuten WG.

Und natürlich wird da streng auf den Jugendschutz geachtet.

Besuch ist wohl möglich, übernachten eher nicht. Denn die Betreuer tragen letztlich noch mehr Verantwortung als die Eltern

Hi, also wie ich im Bekanntenkreis mitbekommen hatte war es eher eine WG. Jeder hatte sein eigenes Zimmer. Küche und Bad wurden gemeinschaftlich genutzt und musste auch nach Plan abwechselnd gereinigt werden.

Fernsehen gabs nur im Gemeinschaftsraum, WLan war recht schwach dimensioniert.

Freunde übernachten war nicht erlaubt. Betreuer war immer einer in Wechselschicht im Büro anwesend.

zu 2 wenn am nächsten Tag Schule war, durfte man nicht lange draußen bleiben. am WE bis 0 Uhr glaub ich.

Außenwohnungen...also eine normale 1-Zimmerwohnung gabs auch, allerdings eher für die, die fast 18 waren und keine Probleme machten. Die waren ganz normal. Telefon/ Internet/ Kabelanschluss, Freunde durften übernachten und wie lange man wegblieb, wurde nicht kontrolliert. Da wars dann so, dass 1x in der Woche der Betreuer vorbeischaute, die Sauberkeit kontrollierte und nach Problemen fragte.

Meist hatten da die Eltern die Betreuung ans Jugendamt abgegeben, daher hatten dann die Betreuer die Kinder von der Polizei abgeholt.

Woaw, woaw, woaw, nicht so schnell.

Hast du überhaupt abgeklärt, OB du ausziehen kannst? Also, mit dem Jugendamt?

Einzelzimmerwohnungen bekommt man, insbesondere mit 16, eher selten, und wenn man regelmäßig von Polizeirevieren abgeholt werden muss, erst recht nicht.

Für dich käme dann eine betreute WG infrage. Aber wie gesagt, klär das erst mal ab.

Zu deinen Fragen:

  1. Ja, aber nur vor freien Tagen.
  2. Das richtet sich nach dem Jugendschutzgesetz.
  3. Abholen können dich beide, kommt darauf an, wer informiert wird.