Austausch der Gastherme

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Ich würde das schon so sehen, dass grundsätzlich die Vermieterin dafür sorgen muss, dass ihre Handwerker freien Zugang zur Wohnung haben. Ein Verlangen der Vermieterin, dass ein Mieter seinen (Erholungs-) Urlaub dafür nimmt ist unbillig. Ob es hier Urteile zum Schadenersatz gibt, wage ich zu bezweifen. Ich würde auf jeden Fall die Vermieterin in der Pflicht sehen, eine Beaufsichtigung (als Nebenkosten zur Reparatur) der Wohnung während der Reparatur zu gewährleisten. Das kann durch finanzielle Abgeltung der Urlaubstage des Mieters erfolgen, aber auch durch den (kostenpflichtigen) Einsatz einer Person die das Vertrauen des Mieters genießt.
Im Übrigen sollte eine Gastherme bei normalem Verlauf und guter Planung auch an einem Tag mit 10 Arbeitsstunden austauschbar sein. Ich selbst habe schon sehr viele Austausche in geringerer Zeit erlebt. (Ing. Büro. für Versorgungstechnik, also Planung und Bauleitung für solche Dinge)

Ich würde das schon so sehen, dass grundsätzlich die Vermieterin dafür sorgen muss, dass ihre Handwerker freien Zugang zur Wohnung haben

Nein. Wie sollte das gehen? Der Mieter ist verpflichtet, entsprechend für Anwesenheit Sorge zu tragen, sofern die Termine ausreichend früh per Aushang oder Anschreiben bekannt gegeben wurden. Der Vermieter hat ja gar keinen Schlüssel (und zudem auch gar keine Befugnis) um die Wohnung zu betreten. Aus demselben Grund muss der Mieter ja auch den Ablesedienst in die Wohnung lassen nach ebtsprechender Vorankündigung.

@FordPrefect

Zunächst mal muss doch die Vermieterin mit dem Mieter absprechen wann ein (ihr) Handwerker in eine Wohnung kann. Sie muss also dafür sorgen, dass der Handwerker freien Zugang zur Wohnung hat. In der Parxis der häufigste Fall: Es gibt einen Hausmeister der (anstelle der Vermieterin) den Termin mit Handwerker und Mieter abstimmt, und für den Mieter als Vertrauensperson die "Stallwache" hält. Aus welchem Grund sollten einem Mieter zusätzliche Kosten aufgebürdet werden, für die er Monat für Monat sowieso schon Mietziens bezahlt. Auch ein Urlaubstag ist eine geldwerteLesitung.

@DabbelJuh

Ergänzung: Es gibt klare Regeln, Bitte Satz 4 beachten

§ 554 (BGB) Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.

(2) Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter zu dulden. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist. Dabei sind insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen, vorausgegangene Aufwendungen des Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung zu berücksichtigen. Die zu erwartende Mieterhöhung ist nicht als Härte anzusehen, wenn die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wird, wie er allgemein üblich ist.

(3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.

(4) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Maßnahme nach Absatz 1 oder 2 Satz 1 machen musste, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 2 bis 4 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

@DabbelJuh

DANKE! Das is doch mal eine vernünftige Angabe!

Zumindest kann ich vielleicht bei dem Zeitraum (also einen statt zwei bis drei tage) noch mal nachhaken.

Den Austausch musst Du dulden, und die Vermieterin ist nicht verpflichtet, an Deiner Stelle Stallwache zu halten. Aber ein Thermentausch dauert auch keine 3 Tage - es sei denn, man verlegt bei der Gelegenheit gleich noch neue Gasleitungen o.ä.. Normalerweise rechnet man bei einer neuen Therme mit ca. 6 - 8 Arbeitsstunden für Meister und Geselle/Lehrling.

Danke. Im Grunde hab ich mir das gedacht, aber man weiß ja nie. Bin einfach immer noch genervt von der Sache. Die 2-3 Tage sind wohl angesetzt, weil hier alles sehr schlecht zugänglich ist, denn es wird wirklich nur das Gerät ausgetauscht. Allerdings hab ich vor einigen Wochen mitbekommen, dass der Austausch bei meinen Nachbarn, die den selben Wohnungsschnitt haben, auch nur einen Tag gedauert hat. Der Zeitraum kommt mir daher auch recht lang vor.

Nein, kannst du nicht.

Kein Freund von vielen Worten...