Auspuff zu laut welche strafen?

4 Antworten

Spätestens zum nächsten Tüv wirst dich nach einer Alternative umschauen müssen.

Mir persönlich wäre das Risiko zu groß dann irgendwann zu Fuß weiter laufen zu müssen. Was genau passiert wurde ja schon beschrieben...

Da hätte ich vielleicht erwähnen sollen , dass ich erst vor 2 Wochen neuen TÜV bekommen habe ... habe natürlich vorher den Auspuff gewechselt

die lautstärke vom auspuff wird in 2 kategorien gemessen: im stand und während der fahrt. beide messwerte (maximal) stehen im fahrzeugschein.

wenn dich die polizei anhält bei ner normalen verkehrskontrolle und den auspuff kontrolliert, können sie nur die standlautstärke messen. wenn er da unter dem messwert im schein liegt is normalerweise alles ok.

die fahrlautstärke können sie nicht messen weil es da bestimmte auflagen gibt (wind, straße, entfernung, wetter usw).

es kann natürlich sein, falls vielleicht noch mehr gefunden wird oder die vermutung nahe liegt, dass dein auto während der fahrt deutlich zu laut is - dass se dir dein auto stilllegen. da kommts dann mit aufs revier, die polizisten holen den tüv-prüfer, der schaut alles an und du bekommst deine strafe.

sind dann meistens 1 oder 2 punkte und iwas um die 500 euro. je nachdem was gefunden wurde. anschließend musst er zur werkstatt und der auspuff muss getauscht werden. wenn des erledigt is darfst nochmal bei der polizei vorfahren und die geben des ok dast nen wieder fahren darfst.

beim tüv-termin selbst is des übrigens oft nebensächlich. kommt immer bissl auf den prüfer an. er fährt ja normalerweise keine große runde sondern schleicht (wenns dus net selbst machst), vom parkplatz auf den prüfstand. also von der lautstärke dürfte er nix merken. die fehlende abe könnte natürlich n problem sein, vorallem wenn der unterschied (von unten) zum original deutlich erkennbar is.

Sorry, aber leider hast du da einige Fehler drin.

Stilllegen kann und darf die Polizei kein Fahrzeug, das darf wenn nur die Zulassungsstelle.

Die Polizei darf aber die Weiterfahrt verbieten und "im Ernstfall" auch das Fahrzeug zur Beweissicherung sicherstellen.

Verbieten sie nur die Weiterfahrt, dann hat man Glück gehabt und nur dann reicht das Vorführen mit zugelassenem Auspuff aus.

Wirft man ihm aber konkret die erloschene Betriebserlaubnis vor und stellt das Fahrzeug sicher, dann holen die Polizisten keinen "TÜV-Prüfer", sondern das Fahrzeug wird auf Kosten des Halters zu einem Sachverständigen gebracht.

Wenn das alles wirklich so weit kommt - was nicht unbedingt sein muss - dann wird das ein aufwendiges und teures Vergnügen.

Dann reicht es nicht, einfach den Original-Auspuff wieder dranzumachen und bei der Polizei vorzufahren und vorzuführen. Dann muss vom Sachverständigen eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.

Die reine Strafe dafür ist allerdings relativ gering und beträgt mit 90 Euro weit weniger als von dir genannt. Mehr höchstens dann, wenn ihm auch noch mehr vorgeworfen wird.

Hat man jemanden gefährdet, wovon bei einem zu lauten Auspuff wohl eher nicht auszugehen ist, gibt es einen Punkt. Hat man "nur" die Umwelt beeinträchtigt, gibt es keinen Punkt.

Und falls du es - wie der "andere Kollege hier" - das nicht glaubst, genau so steht es im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog".

Tatbestandsnummer 319609

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).

Kein A oder B-Verstoß, kein Punkt, kein Fahrverbot, 90 Euro Bußgeld.

Gruß Michael

Das eine oder andere Auto ist etwas lauter aber zu laut fällt schon auf. Die Polizei ist auch nicht blöd, ein Messgerät habe sie immer wieder mit und wenn es da nicht passt bist du bei 60€ und 1 Punkt. Ist aber der Kat nicht vorhanden dann kriegst du ein Bußgeld + Steuerhinterziehung.

Mit zu lautem Auspuff "beeinträchtigt man die Umwelt" - das gibt 90 Euro Bußgeld und keinen Punkt.

Gruß Michael

@ReiskocherXL

Hast du überhaupt gelesen, was du da so verlinkst?

60 Euro kostet es und einen Punkt gibt es, wenn die "Abmessungen" des Fahrzeugs die die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten.

Das hat überhaupt nichts mit einem zu lauten bzw. nicht zugelassenen Auspuff zu tun.

Außerdem darf man diesen "ominösen Bußgeldseiten" leider oft nur die Hälfte des dort Geschriebenen glauben. So fehlt in diesem Bericht vollkommen die Angabe der 90 Euro

Dort wird nur das "einfache" Fahren ohne Betriebserlaubnis mit 50 Euro genannt, was bei einem zu lauten Auspuff aber falsch ist.

Wirf besser einen Blick in den "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog", dort findest du auch das mit den 90 Euro und keinem Punkt.

Mit Gefährdung gibt es einen Punkt, wovon aber bei "nur" einem zu lauten Auspuff wohl kaum auszugehen ist.

Gruß Michael

Fahren ohne Betriebserlaubnis

Fahren ohne Versicherungsschutz

und wenn du die Euro Norm nicht einhältst Steuerhinterziehung

Deswegen hat meiner auch n tausender mehr gekostet 😅
Geld los aber legal

Fahren ohne Versicherungsschutz ist nicht korrekt.

Die Haftpflicht bleibt bestehen - zahlt auch, wenn ein Unfall passiert, sofern der Auspuff nicht Grund des Unfalls war. Ist dieser Grund, zahlt sie trotzdem (der Unfallgegner kann ja nichts dafür) holt sich das Geld dann aber wieder.

Allerdings zahlt die Kasko den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht, sollte es zu einem Unfall kommen - egal warum. Denn das Fahrzeug hätte so ja nicht bewegt werden dürfen und somit auch nicht beschädigt werden können.

@2012jane

das stimmt, dass der Versicherungsschutz nicht in allen Fällen erlischt. Aber da schon Kollegen auf dem Motorrad mit zu kleinen Spiegeln, denen hinten drauf gefahren wurde, fast der schaden nicht bezahlt worden ist, bin ich immer sehr skeptisch bei Versicherungen. Da beim Auspuff eine Leistungssteigerung aufkommen kann, kann glaub schon die Versicherung streiken

@haltderda

Das mag alles sein, nur ist zwingende Voraussetzung für einen Verstoß gegen §6 PflVG, dass zum Zeitpunkt der Fahrt kein Versicherungsvertrag bestand. Er kann gegen die Vertragsbedingungen verstoßen bis er blau anläuft - das ändert nichts daran, dass ein Vertrag besteht.

Welche Euronorm?

Sofern eine Haftpflichtversicherung besteht, besteht der Versicherungsschutz zum Schutz von Dritten immer.

Bei der Teil- oder Vollkasko kann die Versicherung Leistungen verweigern, aber ganz sicher nicht bei einem zu lauten Auspuff.

Gruß Michael