Auslandsreise + Wechsel in PKV?
Hallo zusammen,
Ende März werde ich kündigen und reisen gehen (bis August/September) und ab Oktober werde ich dann meine neue Stelle antreten, für die ich mich dann privat versichern muss. Fürs Ausland hole ich mir ne Auslandsreisekrankenversicherung.
Trete ich dann einfach April aus der Krankenkasse aus und trete im August in die pvk ein? Und geht das überhaupt schon vor Antritt der neuen Stelle? Und was ist, wenn ich zb krankheitsbedingt die Rückreise antreten muss, dann bin ich aufgeschmissen oder? Oder gilt die Auslandskrankenversicherung dann? Aber ist auch teuer dafür zu zahlen, wenn ich es gar nicht nutzen kann ..
5 Antworten

Dein Arbeitgeber meldet dich Ende März bei deiner Krankenkasse ab. Diese wird dich anschreiben, um dein weiteres Versicherungsverhältnis zu klären. Meldest du dich nicht, wirst du automatisch nach § 188 SGB V weiter versichert.
Wenn du dich allerdings in D abmeldest, bist du nicht mehr verpflichtet, dich hier zu versichern. Die Abmeldung musst du der KK vorlegen. Für die Zeit im Ausland brauchst du eine Auslandsreise-Langzeitversicherung (Auslandsversicherung für Urlaubsreisen reicht nicht aus).
Nach deiner Rückkehr nach D musst du dich sofort wieder hier versichern. Zuständig ist dann die Krankenkasse, in der du zuletzt eine vollwertige Versicherung hattest.
Warum musst du dich mit Aufnahme deiner neuen Beschäftigung privat versichern? Wenn dein Einkommen die JAG von 60750 € übersteigt, bist du nicht mehr pflichtversichert und hast die Wahl, dich entweder freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern - du musst also deshalb nicht zwangsläufig in die PKV.

Du könntest eine PKV schon ab April abschließen und diese dann ruhen lassen (Anwartschaft). Lies mal hier:
https://www.krankenkassen.de/zusatzversicherungen/Anwartschaftsversicherung/
Für die Zeit deines Auslandsaufenthalts schließt du eine Auslandskrankenversicherung ab. Empfehlen könnte ich dir in diesem Falle "PROTRIP".Schau dir das mal an:
Habe damit nur gute Erfahrungen gemacht.

Wer als Deutscher einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist in aller Regel dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu unterhalten. Melde Dich doch arbeitslos für die Reisezeit, noch besser ist Du lässt Dir kündigen.

Ggf. gibts Arbeitslosengeld und die Krankenversicherung bleibt bestehen. Frag da mal beim Arbeitsamt.


Wieso? Dürfen Arbeitslose nicht mehr ins Ausland reisen? Wo steht das?

Sie müssen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, haben aber auch Anspruch auf Urlaub (Ortsabwenheit), allerdings nur für 3 Wochen hintereinander. Dies muss beantragt werden. Wenn jemand vor hat, D für mehrere Monate zu verlassen, bekommt er kein ALG I oder ALG II.

Und darüber, dass man ggf. für mehrere Monate ins Ausland zu verreisen zu gedenkt, muss man bereits bei der Meldung aufklären? Wo steht das?
Allenfalls wird eine erfolgte Leistungsbewilligung aufgehoben werden, wenn der Empfänger sich der Teilnahme am Binnenarbeitsmarkt durch Fernreisen entzieht. Das ist dann weniger schlimm als von vornherein darauf zu verzichten, zumal der Fragesteller ja selbst damit rechnet, ggf. schon vorzeitig nach Deutschland zurückkehren zu müssen wegen Krankheit oder ähnlichem.

Wenn man ALG I beantragt ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, ist das Sozialbetrug! Auch bei ALG-Bezug muss man wie ein Beschäftigter Urlaub bzw. Ortsabwesenheit beantragen.

ALG 1 ist eine Versicherungsleistung, für die man im Vorfeld, solange man noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, Beiträge entrichtet. Für die Beantragung ist zunächst maßgeblich, dass der Versicherungsfall eintritt, also die Arbeitslosigkeit. Sicherlich ist die Antragstellung in der hier beschriebenen Situation mit Eigenkündigung zur Befriedung der Fernweh grenzwertig.
Die Crux ist, dass der Fragesteller mit Wohnsitz im Inland dann für die Krankenversicherung selbst zahlen muss, die er als Leistungsempfänger umsonst haben könnte.

Die Crux ist, dass er nicht verfügbar ist, also nicht vermittelbar. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf ALG I. Wenn er sich in D abmeldet und eine vollwertige Versicherung für die Zeit im Ausland hat, muss er in D keine Beiträge zahlen.

Arbeitslos melden geht nur, wenn man vermittelbar ist, nicht wenn man sich gar nicht in D aufhält.
Das mit der Krankheit war nur ne theoretische Frage, ich rechne nicht damit früher zurück zu kommen. Außerdem stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und habe auch die Sperrfrist wegen eigener Kündigung... Aber danke!
Was bringt es mir denn, mich arbeitslos zu melden? Kenne mich da nicht so aus