Auskunftspflicht wegen Unterhalt
Muss der getrennte Ehemann, der unterhaltspflichtig ist, der Ehefrau Auskunft über sein Einkommen und dergleichen erteilen oder muss dafür immer ein Anwalt aufgesucht werden?
2 Antworten
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Wenn er es nicht freiwillig macht, dann schon!
MissBieslie 07.09.2014, 11:14
Er ist der Meinung, er ist mir gegenüber in keinster Weise auskunftspflichtig. Wenn er mich dadurch zu einem Anwalt (den ich mir nicht leisten kann) zwingt, muss er dann die Kosten dafür tragen?
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http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html
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