Ausgezahlte Ansprüche aus einen Verkehrsunfall werden ohne MwSt augezahlt?
Hallo Gemeinde
Ich hatte einen unverschuldeten Autounfall mit meinem Geschäfts PKW.
Das Auto war ein Totalschaden.
Dieser war meinen Bedürfnissen nach mit einsprechenden Schränken ausgestattet.
Gekostet haben die Schränke mich 1500 €.
Bekommen habe ich aber 19 % weniger ist das rechtens.
Vielleich ist sind hier auch Advokaten in der Gemeinde.
Bin um jede Antwort dankbar.
6 Antworten

Ich zahle aber kein MwSt da ich Kleinunternehmer bzw. im Nebenerwerb arbeite.
Du mußt der Versicherung auch mitteilen, daß Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist - das wird aber i. d. R. auch schon in der Schadenanzeige abgefragt.
Die gehen bei einem Unternehmen sonst davon aus, daß ein Vorsteuerabzug vorgenommen wird - ansonsten würde man doppelt entschädigt.

Das ist alles korrekt so. Die Versicherung zahlt die Mehrwertsteuer erst, wenn diese tatsächlich fällig werden. Bei fiktiven Auszahlungen wird die Mehrwertsteuer nicht fällig. Somit zählt die Versicherung die auch nicht aus.
Erst wenn du die Schränke neu kaufst, wird die Mwst fällig. Dann zahlt die Versicherung auch diese Steuern. Diese bekommt die Versicherung später vom Finanzamt auch wieder.

Wenn du den Schaden fiktiv abrechnet, also das Geld auf dein Konto wandert, wird dir die MwSt immer abgezogen, da es ja keine Rechung gibt für die MwSt anfallen würde.c
Edit, das mit selbstständig hatte ich überlesen.
Hier gilt dann das du Vorsteuerabzugsberechtigt bist

Ich zahle aber kein MwSt da ich Kleinunternehmer bzw. im Nebenerwerb arbeite.

Bei einem Unternehmen geht die Versicherung davon aus dass dieses vorsteuerabzugsberechtigt ist. Daher wird die Entschädigung netto ausgezahlt. Das ist korrekt und immer so. Die MWST ist ja eh nur durchlaufender Posten.
Wenn man "Kleinunternehmer" ist muss man das in der Schadensanzeige entsprechend angeben bzw wird das abgefragt. Dann zahlt die Versicherung auch brutto aus

Schäden aus Firmenversicherungen werden grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt. Das wäre ja auch unsinnig, dann müsstest du die MwSt. ja auch gleich wieder als Umsatzsteuer ausweisen.

Ich zahle aber kein MwSt da ich Kleinunternehmer bzw. im Nebenerwerb arbeite.
Ich zahle aber kein MwSt da ich Kleinunternehmer bzw. im Nebenerwerb arbeite.