Ausfuhr von Tabak aus Luxemburg nach Deutschland
Guten Tag, Ich stelle mir schon länger die Frage, wie es sich mit dem Recht verhält, wenn eine minderjährige Person über 16 in Luxemburg, wo der Erwerb von Tabakwaren ab 16 Jahren erlaubt ist, eine geringe Menge Zigaretten (<800) erwirbt und sie dann in die Bundesrepublik Deutschland ausführt. Es wird in Deutschland ja derjenige bestraft, der dem Minderjährigen die Zigaretten illegalerweise verkauft hat. Nun ist es in diesem Falle aber legal geschehen. Wie verhält sich die Rechtssprechung, bzw. der Zoll?
3 Antworten
Die jweilige Reisfreimenge für DE findest du im Internet. Das betrifft auch den privaten Import innerhalb der Europäischen Union.
Die Altersgrenze ab der der Import von Alkohol und/oder Tabak gestattet ist, liegt bei 17 Jahren (gem. RICHTLINIE 2007/74/EG DES RATES: KAPITEL II - BEFREIUNGEN; Artikel 10). Obwohl du zwar mit 17 Jahren legal die Waren importieren kannst, ist dir der Konsum in der Öffentlichkeit weiterhin (bei unter 18-Jährigen) nicht gestattet (§ 10 JuSchG) - ausgenommen davon ist der Konsum auf privatem Gelände wie beispielweise in deinem zuhause.
Lg, Anduri87
Ja gut dann stimmt meine Antwort nicht. Aber wie wäre es mal mit einer konkreten Zahl (bzw. Alterslimite) als einem Link der genau 0 zur Antwortfindung beiträgt?
Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von Ihnen als Privatperson persönlich befördert werden.
Die Richtmengen gelten für jede Person (unabhängig vom Alter). Allerdings dürfen die Zigaretten nur zum eigenen Verbrauch - nicht für andere - mitgebracht werden. Als Nichtraucher siehst Du bei einer Zollkontrolle alt aus....
Die EINFUHR nach D ist u18 unzulässig.
Vielen Dank, natürlich wollte ich Einfuhr schreiben ;)
U18 darf man sein; nur nicht unter 17.
Luxemburg gehört zur EU - da gelten andere Vorschriften.
Ich war noch dem Link zu den Sondervorschriften gefolgt - da kam ich auch zur Seite, die du nun verlinkt hast. Da war jedoch keine abweichende Regelung bezüglich des Alters angegeben; du bist dir aber einfach sicher?
http://www.buzer.de/gesetz/8880/a162257.htm
Einfuhr bedeutet, aus einem NICHT-EU-Land mitbringen. Luxemburg gehört zur EU, da gilt § 22 Tabaksteuergesetz für das Verbringen aus Mitgliedstaaten.