Ausbildungsvertrag ist doch Unabhängig vom Arbeitsvertrag?

5 Antworten

was ist denn dein problem? von jetzt an schliesst du bitte einen reglaeren arbeitsvertrag mit normaler kuendigungszeit ab.

als arbeitnehmer sollte man sich freuen keinen zeitarbeitsvertrag zu haben - deine absicherung ist hoeher bei einem normalen arbitsvertrag.

Was für eine kluge Antwort (das ist jetzt aber ironisch gemeint)!!

Und jeder Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer, der statt des befristeten Vertrages lieber einen unbefristeten hätte: "Aber natürlich! Selbstverständlich! Warum haben Sie das nicht gleich gesagt, dass Sie unbefristet bei mir arbeiten wollen! Das ist doch normal!"

Nach § 37 Berufsbildungsgesetz darf eine Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Dazu darf die Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz § 21 ebenfalls zweimal verlängert werden. Insgesamt jedoch nur um ein Ausbildungsjahr. In der Verlängerungszeit wird dann ganz regulär weiter im Ausbildungsbetrieb gearbeitet und die Berufsschule besucht bis die Wiederholungsprüfungen anstehen. Ich sehe das auch so. Das eine ist die Verlängerung des Ausbildungsvertrages und das andere ist ein "normaler Arbeitsvertrag". Vorsichtshalber frag noch mal bei Deiner Kammer nach, die müßten Dir eine richtige Antwort geben können.

Meines Wissens ist es allerdings so, dass für den Azubi nach dem erstmaligen Nichtbestehen der Prüfung weder Anwesenheitspflicht in der Berufsschule noch im Betrieb besteht.

==> Kann das jemand bestätigen ???

Die Firma wollte sich nicht zu lange festlegen, wollte dich aber auch nicht mit dem Lehrlingslohn in die Arbeitslosigkeit entlassen. Das heißt ja nicht, dass man dich evtl. trotzdem weiter beschäftigt.

Hast du dich denn bereits arbeitssuchend gemeldet? Das hättest du spätestens 3 Monate vor dem Auslauf des Vertrages tun müssen.

Es gibt die Möglichkeit, Zeitverträge öfter als 2 mal zu verlängern.

Red mit Deinem Chef, ob Du nicht einen unbefristeten Vertrag haben kannst, da Du die Prüfung ja jetzt bestanden hast. Der Vertrag während Deiner Ausbildung sollte eigentlich kein befristeter Vertrag gewesen sein, sondern ein Ausbildungsvertrag - eben verlängert. Erst nach bestandener Prüfung sollte ein neuer Arbeitsvertrag vorliegen.

ein Verlängerter Ausbildungsvertrag hat doch mit den Arbeitszeitsverträgen nichts zu tuen?

Nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG § 21 Abs. 3 verlängert sich die Ausbildung bei nicht bestandener Prüfung auf Antrag des Auszubildenden bis zur Wiederholungsprüfung (längstens um 1 Jahr).

Diese Verlängerung der Ausbildungszeit hat also mit der Befristung von Arbeitsverhältnissen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG überhaupt nichts zu tun.

Wenn Du nach der bestandenen Prüfung im November ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen hast, dann beginnt das ab diesem Zeitraum - ganz unberührt davon, was vorher (während der verlängerten Ausbildung) war!

Eine rein zeitmäßige Befristung ohne Sachgrund kann (wenn es keine anzuwendende andere tarifliche Regelung gibt) maximal für die Dauer von 2 Jahren vereinbart und innerhalb dieses Zeitraumes dreimal verlängert werden!

Noch eine Frage: Seit wann genau stehst Du nach der Ausbildung in diesem befristeten Arbeitsverhältnis? Und wann genau wurde der Befristungsvertrag geschlossen?

Ich frage deshalb, weil eine Befristung zwingend vor Beginn des Vertragsverhältnisses vereinbart werden muss - ansonsten ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden!!