Ausbildung verheiratet Kindergeld?

6 Antworten

Hallo Bambi3103,

deine Eltern erhalten das Kindergeld für dich bei Ausbildung bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-)) Auch wenn dubereits verheiratet bist...

Hierzu gibt es auch Urteile: http://www.sis-verlag.de/archiv/einkommensteuer/rechtsprechung/6913-bfh-kindergeld-fuer-verheiratete-kinder-bfh-kindergeld-fuer-verheiratete-kinder

Gruß siola55

Die ELTERN erhalten das Kindergeld. Sie können es an dich auszahlen, oder aber auch gegen einen evtl. noch gegebenen Unterhaltsanspruch aufrechnen.

Auch verheiratete Kinder können noch unterhaltsberechtigt sein, wenn z.B. der vorrangige Ehepartner nicht leistungsfähig ist.

Bei Studenten soll das sogar recht häufig der Fall sein.

Auch wenn du verheiratet bist und unter 25 bist erfüllst du spätestens ab Ausbildungsbeginn die Voraussetzungen fürs Kindergeld, aber auch dann sind und bleiben deine Eltern die Kindergeldberechtigten, sie müssen also den Antrag stellen !

Zahlen sie dir dann nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu, was du dann auf Antrag bein der Familienkasse auch abzweigen lassen könntest, wenn es dir deine Eltern nicht geben wollen.

Genauer informieren kann dich die Familienkasse. Laut meinen Informationen bekommst kein KG mehr

Dankeschön

Doch, mittlerweile gibt es das

@BellaBoo

Kindergeld für Verheiratete? Naja den Gipsköpfen in Berlin traue ich alles zu xD

@ShineyaMcLoud

Jup, bis 25. Vorher konnte man das allerdings auch erhalten, wenn der Ehepartner selbst noch in Ausbildung war oder wenig verdient hat. Mein Kindergeldanspruch endete als ich selbst Mutter wurde ^^ während meines Studiums.