Ausbildung - Verheiratet -Hartz IV?

7 Antworten

Du kannst berufsbegleitend eine Ausbildung absolvieren. Wenn Du arbeitslos wird, weil die Firma Pleite gemacht hat, wird Dir das Amt eine Bildungsmaßnahme gewähren. Vorher leider nicht. Aber ich würde mal mit der Berufsberatung des Amtes reden und die Situation vortragen.

Wenn Du selbst kündigst, bekommst Du eine Sperre von drei Monaten, und zwar für Alg1 und Alg2. Wenn Du einen Ausbildungsplatz hast, solltest Du vorher mit der Arbeitsagentur und der Arge sprechen, vielleicht akzeptieren die das, wenn Du direkt mit der Ausbildung beginnst. Du musst den Ausbildungsvertrag also schon in der Tasche haben.

Wenn Du Alg1 beziehst und eine Ausbildung beginnst, wird das Alg1 wegfallen (Du arbeitest dann mehr als 15 Wochenstunden). Deine Familie muss dann Alg2 beantragen. Du wirst in der BG mitgeführt, und zwar beim Bedarf und beim Einkommen. Letzteres ist das Ausbildungsentgelt plus ggf. BAB abzüglich der Freibeträge. Insgesamt habt Ihr dann ungefähr den Alg2-Satz zur Verfügung.

Ansonsten teile ich Deine Einschätzung, was Deine Arbeitsmarktchancen anbetrifft. Ich kann Dich also nur ermutigen, für die Ausbildung zu kämpfen. Wie alt bist Du denn? Welche Richtung soll es denn gehen?

wenn du eine Ausbildung machen solltest, bist du von hartz IV ausgeschlossen, wenn die Ausbildung dem Grunde nach durch berufausbildungsbeihilfe oder BAföG gefördert wird. Der Rest deiner Familie hat jedoch Anspruch auf Hartz IV, so dass ihr während der Ausbildung von ALG II für deine Frau und die Kinder, sowie von deiner Ausbildungsvergütung, ggf. BAB und Wohngeld für dich leben müsstet. Ob das weniger ist als ALG II für alle hängt in erster Linie von der Höhe der Ausbildungsvergütung ab.

Mach mal einen Schritt nach dem anderen.

Du hättest drei Möglichkeiten: Entweder beginnst du eine berufsbegleitendee Ausbildung und vereinbarst Job und Ausbildung

oder aber du wirst irgendwann betriebsbedingt gekündigt und beantragst dann ALG I ,sobald du ALG I beziehst, bekommst du Förderungen vom Arbeitsamt bezahlt, bestenfalls eben auch eine Berufsausbildung (wenn es sich um eine schulische Ausbildung handeln sollte), denn auch das Arbeitsamt möchte ja, dass du auch zukünftig gut vermittelbar bist.

Oder aber du suchst jetzt schon mal einen Ausbildungsplatz und sobald du diesen in der Tasche hast,kündigst du deinen jetztigen Arbeitsplatz und wenn dein Geld zum leben nicht reicht, beantragst du Ausbildungsbeihilfe oder Bafög. Zudem könnt ihr dann Wohngeld beantragen und auch gucken , ob der Kindergeldzuschuß in Frage kommt.

Aber Hartz IV und Ausbildung,diese Kombination funktionert nicht und solltest du einfach ohne Grund kündigen, dann bekommst du max eine Sperre deines ALG I , aber immernoch kein Hartz IV.

wenn du eine ausbildung machst bist du nicht hartz4 berechtigt. du kannst bab beantragen. am ende ist es aber meistens so das man dann noch weniger als hartz4 zum leben hat. da du dann nur noch als zahlendes mitglied der bg geführt wirst aber selber keinen anspruch hast. war bei uns auch so... wir wurden dafür bestraft weil mein partner auch was aus seinem leben machen wollte und hatten deswegen weniger geld als vor der ausbildung, wo wir beide hart4 bekommen haben. wenn du selber kündigst bekommste ne alg1 sperre. wenn das alg1 während der sperre unter dem hartz4 satz liegt und nicht ausreicht haste trotzdem kein hartz4 anspruch.