Ausbildung Samstagsarbeit zulässig?

10 Antworten

Vieles steht in keinem Vertrag und wird trotzdem verlangt.

Da gibt es nur ganz wenige Ausnahmen wo du etwas unternehmen kannst ohne Folgen zu erleiden.

Du kannst Vieles anfechten aber du musst damit rechnen dass man dir das Leben sehrf schwer machen wird, sodass du dir dann sagst "Ich kündige",

Ausbildung ist nie etwas Schönes!

Du kannst dein Recht mitunter auch einklagen, dann bekommst du Recht, aber auch die Kündigung!

Wieso sollte ich gekündigt werden, wenn ich auf meine Rechte eingehe?

Lehrjahre sind keine Herrenjahre!
Alles musst du dir nicht gefallen lassen, Samstagsarbeit schon, solange es in dein Arbeitszeitmodell (40h / Woche) passt. Dafür hast du Anspruch auf einen anderen Freien Tag bzw. Anspruch die Überstunden anderweitig abzufeiern.
Wenn du gemobbt wirst und dein Betriebsleiter nichts unternimmt, würde ich die IHK, Berufsschule und ggfs. die Polizei informieren. Parallel kannst du dich auch nach einem anderen Betrieb umsehen, in dem du deine Ausbildung beenden kannst. Da musst du natürlich vorsichtig sein, weil sich Firmen auch häufig untereinander austauschen.

Arbeite bereits 40 Stunden die Woche (von Mo-Fr), also sind Samstagsarbeiten Überstunden, auf die ich sehr gut verzichten kann.

Wenn im Vertrag steht 40 Stunden, dann sind es auch 40 Stunden und nicht mehr. Die Berufsschulzeiten müssen dir natürlich voll angerechnet werden. Wird das Mo-Fr erreicht, so hast du dein Soll erfüllt.

"Samstag arbeiten weil du Azubis bist" ein ein absurde Ausrede und ausbildungsfremde Arbeiten musst du gar nicht ausführen wie Rasen mähen.

Bespreche den Fall mit dem Berufsschullehrer und der IHK, denn was da die Firma erlaubt, geht gar nicht.

Werde dann morgen mit meinem Lehrer reden und die IHK anrufen, danke.

Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. 

Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). 

Du darfst also nach dem Arbeitszeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten.

Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitszeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt.

In meinem Vetrag wurde jedoch eine 40 Stunden Woche vereinbart.

Da gibt es jetzt gleich verschiedene Themen:

  1. Samstag ist (für Volljährige) ein ganz normaler Arbeitstag. Samstagsarbeit ist also zulässig.
  2. Allerdings sind regelmäßige, unbezahlte Überstunden nicht zulässig. Mehr als 40 Stunden darfst du nicht arbeiten. Wie wird denn die Berufsschulzeit gerechnet? Als Volljähriger musst du eventuell nach der Schule noch in den Betrieb, wie ist das bei Euch geregelt?
  3. Letztlich ist die Frage auch, ob das Rasenmähen zu deiner Ausbildung gehört, typisch für Kaufleute ist das nicht. Aber darüber würde ich keinen Stress machen, solange sich das einigermaßen im Rahmen hält und du ansonsten genug lernst, wäre das für mich kein Grund.
  1. Kenne es, dass Samstag kein Wekrtag ist.
  2. Berufschultage werden bei mir für 8 Stunden angerechnet. (Dienstag lt. Gesetz, Freitag würde es sich nicht lohnen, dass ich noch komme, da es dann schon 1 Stunde vor Feierabend ist.)
  3. Lerne in dem Betrieb so gut wie nichts. Werde gemobbt und ausgenutzt.
@stepgod

Mag sein, dass du das so kennst, aber Samstage sind definitiv nach deutschem Arbeitsrecht Arbeitstage - das ist ja auch in vielen Berufen so. Schikanieren lassen musst du dich aber natürlich nicht. Und unbezahlte Überstunden sind nicht zulässig, dazu steht im Gesetz ausdrücklich:

"Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen."

Wird denn in dem Betrieb am Samstag sonst gearbeitet?

@FataMorgana2010

Ja, Samstags wird von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr gearbeitet. Die Überstunden werden mir nicht gestrichen (obwohl mein Abteilungsleiter schon vor hatte, dies zu tun), nur brauche ich diese nicht.

@stepgod: Werktage sind Mo-Fr, Arbeitstage von Mo-Sa ;)