Ausbildung PPL A mit 3 Punkten in Flensburg?

1 Antwort

In einschlägigen Beschreibungen der persönlichen Voraussetzungen ist die Toleranzschwelle etwas schwammig beschrieben.

Da heißt es: Keine oder wenige Einträge im Vekehrszentralregister.

Bezieht sich das nun auf die alte Punkteregelung. Oder schon auf die neue.

Ohne Gefährdung und unter 1 Sekunde Dauerleuchten bekommst Du nur einen Punkt.

Dann hast Du bestenfalls 2 Punkte, die aber wie 4 oder 5 Punkte nach der alten Vergaberichtlinie wiegen.

Da wirst Du erst einmal nur vorgemerkt.

Erst ab vier Punkten ( neu, 8-10 alt ) bekommst Du eine schriftliche Ermahnung

Wichtiger scheint dann doch die Zuverlässigkeitsüberprüfung zu sein. Hier sollte die Weste absolut rein sein. Auch in Hinsicht noch schwebender bzw. offener Verfahren.

Man sollte einfach mal in der Flugschule Deiner Wahl nachfragen, welche Toleranzgrenze angewandt wird.

Denn ganz sicher bist Du nicht allein mit diesem Problem.

Viel Erfolg.