Ausbildung abbrechen kein Interesse mehr.?

3 Antworten

Nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG), kannst Du mit der Frist von vier Wochen kündigen, wenn Du Deine Ausbildung aufgeben oderDich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen willst.

Du solltest erst dann kündigen, wenn Du die andere Ausbildung bekommen hast. Kündigst Du früher und es klappt nicht, stehst Du mit leeren Händen da.

Kündigen kannst Du zu jedem beliebigen Termin, solange Du die Frist von vier Wochen einhältst. Du bist nicht an einen Termin zum 15. oder zum Ende eines Monats gebunden.

Wenn Du kündigst und keinen neuen Ausbildungsplatz hast, bekommst Du von niemandem Geld und bist nicht mehr krankenversichert. Überlege Dir das gut.

Ich bin schon am suchen für eine neue Ausbildungstelle, dir frage war wie es läuft mit Kündigung muß ich es mal kündigen oder es mal ein neue Ausbildungstelle unterschrieben und dann kündigen.? Danke dir

Und das hast du während 4 Monate Probezeit nicht bemerkt? Du kannst zwar mit Hilfe der Handwerkskammer den Ausbildungsvertrag aufheben lassen, musst dich dann aber für einen anderen Beruf entscheiden.

den Ausbildungsvertrag aufheben lassen

Der Aufhebungsvertrag wird nicht aufgehoben, sondern vom Auszubildenden gekündigt.

musst dich dann aber für einen anderen Beruf entscheiden

Der Auszubildende muss sich auch nicht zwingend für einen anderen Beruf entscheiden, wenn er eine Ausbildung überhaupt abbrechen will.