Ausbildung abbrechen? IHK Bundeswehr sperrung elektrotechnik?
Hallo ich habe eine frage ich mache zurzeit eine ausbildung als elektroniker für betriebstechnik und will diese abbrechen
Ich habe schon einen neuen ausbildungvertrag unterschrieben bei der bundeswehr aber das ist die selbe ausbildung also auch elektroniker für betriebstechnik
So und meine frage ist jz darf ich das?
Weil ich habe gelesen das wenn ich diese ausbildung jz kündige das ich von der IHK in den elektronischn ausbildungen gesperrt werde
Stimmt das.
Danke schon mal im voraus.
4 Antworten
So und meine frage ist jz darf ich das?
Wenn Du einfach nur den Betrieb wechseln willst und die gleiche Ausbildung weiter machen möchtest, dann kannst Du nicht einfach kündigen. Sonst wirst Du nämlich aus dem Ausbildungsverzeichnis der Kammer gestrichen.
Kündigen kannst Du nur, wenn Du den Ausbildungsberuf wechseln möchtest, bzw. diese komplett aufgeben willst (§ 22 BBiG).
Deine einzige Möglichkeit ist, einen Aufhebungsvertrag mit dem jetzigen Unternehmen zu schließen. Hier wirst Du dann nicht aus dem Ausbildungsverzeichnis der Kammer gelöscht, sondern wechselst dann einfach nur das Unternehmen.
Das Problem ist nur, dass sich das jetzige Unternehmen nicht auf diesen Aufhebungsvertrag einlassen muss.
Stimmt nicht du kannst den Betrieb jederzeit wechseln (Kündigungsfrist beachten) Die IHK sperrt gar nichts Die sind doch froh wenn Leute Berufe lernen ... davon Leben die.
Wobei mich eines wundert.... müsste das in deinem Falle nicht die HWK sein?
Ich geh Tetris spielen ... diese korintenkackerei hier geht mir auf den Keks
Das hat nichts mit Korinthenkackerei zu tun. Du empfiehlst hier jemanden, seinen Ausbildungsvertrag zu kündigen, was zur Folge hat, dass er diesen Beruf hinterher gar nicht mehr lernen kann.
Dein Ratschlag kann also durchaus fatale Folgen haben, wenn der Fragesteller diesen für bare Münze nimmt.
Also kann ich gespert werden
Naja im schlimmsten Fall fängst Du dann wieder komplett von vorne an. Das würde ich im Zweifel mit der Kammer absprechen.
Naja ... Bundeswehr zahlt zumindest besser als die meisten Ausbilder /Arbeitgeber
Das stimmt und ist auch abwechslungsreicher
Um sicher zu gehen rufst du deine Kammer an und Ein Betriebs wechsel bedeutet normalerweise nur das man in einer anderen Firma geht und da direkt weitermacht aber ob das be ider Bundeswehr auch so ist solltest du nachfragen!
Du kannst auch einfach die Ausbildung fortführend und nur den Betrieb wechseln?
Nein, deine Antwort ist falsch. Kündigungsgründe sind im § 22 BBiG genannt. Eine Kündigung aufgrund Betriebswechsel ist nicht möglich, weil Du dann aus dem Ausbildungsverzeichnis gestrichen wirst.
Hier ist nur ein Aufhebungsvertrag möglich, dem der jetzige Betrieb aber nicht zustimmen muss.