Ausbildung 6 Tage á Stunden und nur 1 Tag frei?

5 Antworten

1 Tag

Arbeitszeit für Volljährige Aber auch für Azubis über 18 Jahre gibt es Beschränkungen. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen die Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt.

Auch bei Azubis über 18 Jahre muss die Arbeitszeit durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen werden. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).

Anrechnung der Berufsschulzeiten bei Volljährigen Auch Volljährige sind für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor (§15 Berufsbildungsgesetz). Das gilt auch dann, wenn du nicht mehr schulpflichtig bist. Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.

Die Berufsschulzeit ist also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung statt findet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, das Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden.

Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamt Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit statt findet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten - kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

Überstunden Zum Thema Überstunden haben wir einen Podcast erstellt. Du kannst dich also zurücklehnen und dir alles in Ruhe anhören: Überstunden

Überstunden auszahlen! Wenn nichts vereinbart ist gilt folgendes: Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag. Grundsätzlich kannst du einen Freizeitausgleich verlangen! Aber es gibt noch eine ganz andere Möglichkeit: Du kannst mit deinem Ausbilder eine schriftliche Vereinbarung über einen Ausgleich für deine Überstunden abschließen. Wenn er dir nicht das gibt, was du dir vorstellt kannst du die Überstunden ja verweigern. Als Richtlinie für die Bezahlung von Überstunden bei Azubis gilt dabei laut Handwerkkammer Düsseldorf 1/100 der Ausbildungsvergütung...

Unbezahlte Überstunden?......

www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildungsberater/arbeitszeit-fuer-azubis.html

Also stehnen mit wenn die Arbeitstage auf einen Sa/So fallen 1 Tag frei in der Woche zu.

Sprich 2

@Jenna2010

Der Samstag ist ein normaler Werktag.

Für Sonntag gilt:

  • Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein.

  • Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss.

Also in der Regel nur 1 Tag!

Leider hattest Du nicht geschrieben, um welchen Beruf es sich hier handelt, denn darauf kommt es auch an.

In manchen Berufen - der Seefahrt etwa - wird durchgearbeitet, also sieben Tage pro Woche.

Nur der Sonntag muss idR arbeitsfrei bleiben, wenn du über 18 bist. Arbeitszeitgesetz.

Und wenn man arbeiten soll muss man innerhalb von 14 Tagen einen freien Tag ersatzweise bekommen.

was erwartest du .....den himmel auf erden.... "vor den erfolg haben die götter den schweiß gesetzt"