Aus der BVB Maßnahme vom Arbeitsamt geflogen. Was geschieht jetzt mit dem Kindergeld?

4 Antworten

Hallo

Erstmal meine persönliche Meinung. Das muss man manchmal auch rauslassen.

"Es geht nur darum billige Arbeitskräfte zu haben und die Statistik des Arbeitsamtes zu verschönern. Ich kam in irgend welche internen Praktikas rein wo ich mit den ganzen 1€ Arbeitern die ausgebeutet wurden "

Gratulation. Du hast erkannt, worum es bei dem Zirkus der Arbeitsamtsmassnahmen geht. Nicht mehr um die Statistik (das war bis in die 90er). Heute geht es darum, mit einem kostenlosen Arbeitskräfteheer Druck auf alle Löhne zu machen.

Du brauchst aber kein Mitleid mit den Ein-Euro-Jobbern zu haben. Das Recht ist auf ihrer Seite, wenn sie den EEK verwgiern würden. Und es ist auf ihrer Seite, wenn sie sich einen Tariflohn erklagen möchten. Sie haben da freie Auswahll.

Die dritte Option: auf all das zu verzichten und sich lieber ausbeuten und schinden zu lassen, ist auch ihre freie Entscheidung.

zu Dir

Du fängst zu spät damit an, Dir Gedanken über Deine Ansprüche auf Sozialleisrtungen zu machen. Das hättest Du noch im BGJ tun müssen.

ALGII

Da Du jetzt berechtigt (durch Deine Zustimmung durch Nichtwidersprüch gegen die Abmahnungen) gekündigt bist, bist Du nach § 31 SGB II sanktionierbar, denn Du hast eine Massnahme, die Dich ins Arbeitsleben integrieren soll, abgebrochen bzw. Anlass zu ihrem Abbruch gegeben.

Dafür wirst Du als unter 25 Jähriger (?) mit 100 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate sanktioniert. In dieser Zeit gibt es nur Lebensmittelgutscheine (im Wert von ca. 130 Euro/Monat) und Deine Kosten der Unterkunft.

Die Sanktion beginnt ab Antragstellung und erledigt sich nicht durch 3 Monarte Abwarten.

Wenn es Dir nur um das

Kindergeld

geht.

Das steht Dir in jedem Falle zu, wenn Du noch keine 21 Jahre bist und Dich arbeitsuchend meldest:

http://www.buzer.de/gesetz/1166/a16513.htm

(§ 2 Abs 2 Zf 1)

Die folgende Ziffer 2 führt die Bedingungen auf, falls Du 21 bis 24 Jahre alt bist.

Wenn Du kein ALG brauchst, bist Du noch mal gut davon gekommen. Dennoch nimm es als Lehre, künftig die Rechtsfolgen einer Tat vor dem Tun abzuklären.

vielen vielen Dank. Das heisst einfach Arbeitssuchend anmeldne und es ist alles i.O.

Möchte ehe wieder Schule weiter machen die Einsicht kommt spät sie ist aber da.

Das Problem ist jetzt dass ich die 10. Klasse wegen zum teil familiären Problemen mich kaum um die Schule gekümmert habe und einen schlechten Realschulabschluss habe.

Ich habe die Noten Mathe 3, Deutsch 4 und Englisch 4. Einige Fächer wo ich früher ein 2er Schüler war dort habe ich auch 4er. Die mündliche Prüfung 6 usw.

Ich kann an keiner normalen Schule mein Fachabi machen und an keiner Abendschule. Die Abendschulen wollen immer mindestens 2 Jahre Berufserfahrung. Ich weiss nicht was ich machen soll.

@xxxxx1972

Das ist ein ernstes Problem. Und wenn es Dich eh in Richtung höherer Bildung zieht, kann ich mir schon vorstellen, dass Du es in einem BGJ nicht aushalten würdest. Kein vernünftiger Berater würde dazu anraten.

So im Überblick, was ich sehe:

Statt formeller Erwerbsarbeit mal ein FSJ oder BFD versuchen. Auch das ist Berufserfahrung, die zählt. Auch angerechnet werden kann meist Pflegearbeit oder Familienführung für mehrere Personen. Da müsstet Ihr Euch familienintern beraten, wie ihr die Situation darstellt.

Und dann musst Du vielleicht nur noch ein halbes Jahr Arbeit organisieren. je nachdem, wie findig Ihr seid. Das kann man auch irgendwo in Hilfsarbeit, ggf, Leiharbeit oä. aushalten.

Neben Abendschulen gibt es auch Nichtschülerprüfungen, auf die man sich nach eigenem Gusto vorbereiten kann.

Ausserdem gibt es 17 Länder mit 17 Gesetzen und wer umzugsbereit ist, geht dahin, wo was geht, was zuhause nicht geht (in Bayern z.B. geht fast gar nichts).

Da musst Du eben findig recherchieren, was es als zweite Bildungswege uä alles gibt. Und die Gesetze und Verordnungen selbst lesen, gründlich und im Detail. Nicht nur eine mündliche Auskunft einholen.

Das erfordert mehr Findigkeit und Selbständigkeit als der Weg des gehätschelten Normalabiturienten.

Nein auch Arbeitssuchend hilft da nicht ! Du erhällst erst wieder Kindergeld wenn du einer Ausbildung nachgehst ! Die arge / Arbeitsamt geben dir auch nichts da du durch dein Verschulden aus der Massnahme raus bist

ja, aber wenn die sich nicht für eine anständige Maßnahme kümmern wo man was erreichen kann was soll ich dann machen. Echt ich hasse dieses Arbeitsamt. Kam mir nach der Ausbildung wie ein Staatsschmarozer vor.

Ich wünsche niemandem das er was mit dem Amt zu tun hat.

@xxxxx1972

Ob dir das gefällt oder nicht ist doch eigentlich egal ! Versuch es halt mit einem freiwilligen Jahr , geh bis zum Ausbildungsbeginn in eine Firma arbeiten Anders wird es nichts

"Du erhällst erst wieder Kindergeld wenn du einer Ausbildung nachgehst ! "

Ist bis Alter 21 keine Bedingung.

Du hattest die Möglichkeit dich gegen diese Zustände zu beschweren. Wenn du das in der dafür vorgesehenern Form tust, könnte dich deswegen niemand aus einem Kursus werfen. Alleine die Tatsache, dass du raus geworfen wurdest, zeigt also, dass du dich vertragswidrig verhalten hast, und somit an deiner Situation selbst Schuld hast.

Kindergeld bekommt nur wer sich in einer Ausbildung befindet, bzw. ernsthaft um eine solche bemüht. Du hast aber gerade das Gegenteil gemacht. Du hast dich geweigert bei der Verbesserung deiner Situation mit zu wirken.

Ich war heute bei der ARGE und die Frau fragte mich also sie wollen eine Arbeitsstelle bis sie ein Ausbildungsplatz gefunden haben. Ich sagte ja und die Frau sagte mir dann sind sie suchen sie müssen nur noch einmal ihr Kindergeldnummer mitteilen und es gibt keine Probleme. Sie sind ja dann in einer Suche und das Kindergeld wird gezahlt. Also habe ich es geklärt. Hätte ich mich nicht Arbeitssuchend gemeldet. JA dann hätte ich kein Kindergeld bekommen.

was ist wenn man weiterhin ein Praktikum macht kriegt man dann das kindergeld weiter ?