Aufstockung vom jobcenter?

4 Antworten

Wie alt bist du denn, wohnst du alleine, wie hoch ist deine Warmmiete, hast du vorher bei deinen Eltern in einem ALG - 2 Haushalt gelebt, wenn ja, hast du vom Jobcenter die Zusicherung bzw.den Auszug bewilligt bekommen, hast du denn einen schriftlichen Antrag auf ALG - 2 gestellt, wenn ja, wann war das ?

Wenn dein Bedarf laut Rechnung des Jobcenters bei 820 € liegt, dann würden darauf derzeit ja schon 424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt entfallen, dann müsste deine Warmmiete ja bei um die 396 € pro Monat liegen.

Wie zahlst du denn da deine Miete, wenn du nur 400 € oder 160 € verdienst ?

Im Normalfall hätte man dann bei diesem Einkommen sicher Anspruch auf eine monatliche Aufstockung durchs Jobcenter, wenn vorrangig nicht Wohngeld in betracht kommen würde, einen kostenlosen Rechner findest du im Internet.

Hättest du aber angenommen vorher bei deinen bedürftigen Eltern gewohnt, wärst unter 25 und du wärst ohne die Zustimmung vom Jobcenter ausgezogen, dann würdest du schlechte Karten haben.

Denn dann stünde dir für deine Wohnkosten bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres nicht ein Cent zu, sondern nur der Regelbedarf für den Lebensunterhalt, der dir bei deinen Eltern zugestanden hat.

Dann könntest du theoretisch nur eine Aufstockung für deinen Regelbedarf bekommen, wenn dein anrechenbares Einkommen diesen nicht decken würde.

Dir hätten dann bei deinen Eltern ab 18 - 24 derzeit 339 € Regelbedarf zugestanden, wenn du nun angenommen nur 400 € Netto verdient hättest, dann solltest du min.500 € Bruttoeinkommen haben und aus diesem Bruttoeinkommen würden deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet.

Das wären dann zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 500 € Brutto wären das dann 180 € an Freibetrag, diese würden dann theoretisch von deinen 400 € Netto abgezogen und würde ein anrechenbares Einkommen von ggf.um die 220 € ergeben.

339 € abzüglich 220 € anrechenbares Einkommen = ca.119 € an Aufstockung.

Hättest du 600 € Netto, dann sollte dein Brutto bei um die 750 € liegen, dann läge der Freibetrag bei 230 € und würde ein anrechenbares Einkommen von ca.370 € ergeben und du würdest keinen Anspruch auf eine Aufstockung haben, da du mehr als diese 339 € haben würdest.

Solltest du einen Antrag gestellt haben, nicht aus einem ALG - 2 Haushalt kommen bzw.schon min.25 Jahre alt sein oder die Zustimmung für den Auszug vom Jobcenter bekommen haben, dann stünde dir auch rückwirkend ab dem Monat deiner Antragstellung ALG - 2 als Aufstockung zu.

Wenn du ab deiner Antragstellung innerhalb von 6 Monaten keinen schriftlichen Bescheid vom Jobcenter bekommst, kannst du eine Untätigkeitsklage einreichen und beim Sozialgericht kostenlos klagen bzw.einen einstweiligen Rechtsschutz ( Schnellverfahren )beantragen, dann würde das Jobcenter erst einmal zur Zahlung verpflichtet.

Also erstmal muss ja nach Arbeitsbeginn ein bescheid vom Amt erlassen worden sein. Entweder wurden die Bezüge geändert oder aufgehoben. Je nachdem steht eine Entscheidung beim jobcenter.

Im übrigen kann auch Wohngeld beantragt werden sollten keine Leistungen vom jobcenter bezogen werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wende dich dafür direkt an das job Center weil die Xtra leute haben die sich damit auskennen und dir das erklären können. Das mit dem rückwirkend macht besonders dann sinn wenn dich jmd finanziell unterstützt hat und sein geld zurück fordert. Dann müssen die aber schuld sein das sie dir das geld nicht gezahlt haben auf was du Anspruch hattest

Letztendlich kannst du dich auch an einen Anwalt wenden, am besten wenn er sich im Sozialrecht gut auskennt

Das ist nicht so leicht. Als ich das letzte Mal dort war wurde ich nur angebrüllt das viele im Urlaub sind und man deswegen nicht alle Fälle schnell bearbeiten kann. Aber ich habe seit 6 Monaten von denen nichts bekommen obwohl ich laut deren Rechnung zu wenig verdient habe

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@Phantom150

Dann kannst du vor ein sozialgericht gehen. Die Klage ist kostenfrei wenn du dich selber vertreten tust. Ein Anwalt kostet aber

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@PenysMen01

Muss mir das Amt denn aufstocken?

Also laut denen 820€ muss ich Netto verdienen. Wenn ich aber nur 500€ verdiene müssen die mir die restlichen 320€ aufstocken?

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@Phantom150

Ja, würde ich so sehen, denn das brauchst um richtig zu funtionieren

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Wenn Sie in Hartz-IV sind wird das alles Monatlich angerechnet . Alle Verdienst Bescheinigungen mit nehmen und neu berechnen

lassen. Sie haben ja auch Monatliche Kosten wie Miete Strom usw.