Aufrechnungen von Leistungen?

6 Antworten

weil das Jobcenter für die Berechnung des Geldbedarfs das Einkommen einer Person in Ihrem Haushalt anrechnet ( weil Einkommen zu hoch ist) wird der Betrag entsprechend, in diesem Fall um 10 %, gekürzt.

Oder wenn z.B. ein Paar Geldleistungen vom Staat beantragt, kriegen die insgesamt weniger, als zwei Einzelpersonen mit eigenem Haushalt. Weil wenn man zusammen wohnt weniger Geld braucht...

Das hört sich an, als ob eine Person aus eurer Bedarfsgemeinschaft keine Nachweise über seine Arbeitssuche beigebracht hat.

Genau, aber ich habe nicht 430 Euro mehr bezogen. Ich verstehe das nicht

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Aus irgendeinem Grund werden von Deinem Regelbedarf ab 07/20 mtl. 10% abgezogen, so daß insgesamt 430,08 € zur Erstattung kommen.

Im Bescheid vom 28.05.2020 sollte drinstehen, warum das geschieht.

Wenn Du mit der Erstattung nicht einverstanden bist, dann lege Widerspruch gegen den Bescheid ein oder lasse Dich ggf. rechtlich vertreten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Vielleicht gibt es bei Euch vor Ort auch Arbeitsloseninitiativen, Sozialberatungsstellen oder vergleichbare Einrichtungen, die unterstützen.

Du musst vor diesem Bescheid ja schon einmal einen erhalten haben, dass zumindest eine Person der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) zu viel an Leistungen erhalten hat und diese werden nun mit monatlich 10 % des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt aufgerechnet, also dann ab Juli 2020 monatlich von den 432 € Regelbedarf 43,20 € abgezogen, bis der Erstattungsanspruch von 430,08 € getilgt ist.

Es muss also irgend eine Nachzahlung von z.B. Elterngeld, Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gegeben haben oder ein Einkommen welches bei der Berechnung des Bedarfs nicht berücksichtigt wurde, ansonsten würde es diese Aufrechnung ja nicht geben.

Hm ...

Das klingt, als hättet Ihr ein Darlehen bekommen, welches jetzt zurückgezahlt werden muss.

Ich wollte ein Darlehen beantragen für ein Laptop für meine Tochter. Dieser wurde mir abgelehnt und somit gibt es auch kein Darlehen

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