Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung nach Baustellen

6 Antworten

Es gibt mehrere Möglichkeiten, das solche Streckenbegrenzungen ( auch Überholverbot) aufgehoben werden. Entweder durch ein negatives Schild ( weiss, rund, mit den dünnen Strichen) ein anderes Streckenverbot (z.B. 8okm/h) durch Keuzungen oder Einmündungen oder wenn es in Verbindung mit einem Gefahrzeichen aufgestellt wurde, wenn die Gefahr erkennbar vorüber ist. Also wenn an einer Baustelle 30km/h in Verbindung mit dem Gefahrzeichen aufgestellt wurden endet die Geschwindigkeitsbegrenzung wenn die Baustelle erkennbar beendet ist. Auch kann eine Begrenzung mit einer Streckenlänge angegeben werden. Dann ist sie auch nach dieser Strecke nicht mehr gültig.

nein es muß aufgehoben werden z.B. durch das Verkehrszeichen das einen weißen Kres zeigt inden graue Streifen querlaufen. als Beispiel gilt in einer Ortschaft"namen nennen wir nicht" gilt vor einer Bushaltestelle Tempo 30. nach ca. 1 km steht nach einem Kreisverkehr in den ensprechendem Fahrtrichtungen Tempo 70.Viele Fahrer denken die Geschwindigkeitsbegrenzung gelte nur für die Haltestelle weil in der Gegenrichtung Tempo50 gilt. weil er in ca. 500 Meter geblitzt wurde hat er 35€ bezalt weil keine aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung bestand. es wurde für ihn noch teurer weil Widerspruch und direkt die4 ganzen Gerichtskosten bezahlen durfte. naja anstatt 35€ durfte er 700€ bezahlen

Ja, in Verbindung mit dem Baustellenschild gilt die Begrenzung nur im Bereich der Baustelle. Danach kannste wieder Gas geben

habe auch mal eine frage es kommt eine baustelle 60kmh nach der baustelle wenn diese zuende ist kommt kein schild mit der aufhebeung der geschwindigkeit darf man dann wieder gas geben oder nicht

Wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen zusammen mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden - ist die Begrenzung nach der "Gefahr" aufgehoben.

und das gilt auch bei Kurven? Vor Kurve: Gefahrenschild + 50er-Zone und danach, gilt die ursprüngl. Geschwindigkeit?

@Jumi1974

Eine 50er Zone gibt es nicht. Aber in diesem Falle bin ich mir nicht ganz so sicher.

@Jayhood

Das ist nur der typische Verwechsler, den sogar die Herren und Damen Verkehrsmeldungssprecher immer wieder machen. Zonengebot mit Streckengebot verwechseln. Er meint ganz sicherlich ein Steckengebot zl.Höchstgeschwindigkeit 50KmH