Auffahrunfall auf der Autobahn mit mehreren Beteiligten, wer ist schuld?

14 Antworten

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Wenn das Auto nur hinten und nicht vorne beschädigt ist, ist der Fall eindeutig: der Auffahrende hat 100% Schuld.

Aus den 150 km/h, die du zuvor gefahren bist, kann man m.E. auch keine Teilschuld herleiten, da dies hier für den Unfall keinerlei Rolle spielt. Das wäre anders, wenn du einem reingefahren wärst, der z.B. vor dir plötzlich die Spur wechselte. Dann kann man argumentieren, wärst du langsamer gewesen, hätte es nicht geknallt.

Hier war es aber so, dass du bereits gestanden bist, als der andere auffuhr. Da hattest du also gar keine Geschwindigkeit mehr. Hier kann man nur dem Hintermann entweder zu geringen Abstand oder zu hohe Geschwindigkeit vorwerfen.

Hallo, die alte Regel sagt wer auffährt ist schuld, weil dieser nicht reagierte oder abgelenkt war usw...

Aber wenn ein Vordermann plötzlich Grundlos bremst und einer dann Auffährt, da liegt die Schuldfrage anders, da steht dann meist Aussage gegen Aussage.

In deinem Fall aber scheint die Schuldfrage wohl klar zu sein, du musstest Verkehrsbedingt bremsen und anhalten, somit hast du erstmal keine Schuld.

Wenn du die Warnblinker angemacht hast, was Pflicht ist bei Staubildung, so sollte der Hinterher fahrende das sehen um zu reagieren. Wenn es dann doch zum Auffahren kommt, dann hat der hinter dir nicht aufgepasst, am Handy gespielt oder war zu schnell.

 

Wenn du die Warnblinker angemacht hast, was Pflicht ist bei Staubildung,

Es ist erlaubt und sicher auch sinnvoll -
aber keine Pflicht.

@Crack

So exzessiv wie es heutzutage angewendet wird ist es allerdings nur in schätzungsweise 30% der Fälle sinnvoll. ☺

Natürlich hat erst einmal der auffahrende Schuld, allerdings gilt auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, wird diese überschritten, so wird einem meistens zumindest eine Teilschuld zugesprochen.

Es besteht also tatsächlich die Gefahr, dass dir eine Mitschuld von etwa 25% an dem Unfall gegeben wird.

allerdings gilt auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, wird diese überschritten, so wird einem meistens zumindest eine Teilschuld zugesprochen.

Wobei ich mich hier frage womit man diese Teilschuld begründen will?
Erstens wird es nicht möglich sein die 150km/h nachzuweisen,
zweitens kann es keine Schuld geben wenn man den Vordermann nicht berührt. [so entnehme ich zumindest der Frage]

@Crack

Alleine die Tatsache, dass er schneller als 130 km/h gefahren ist, als der Unfall passierte reicht für eine Mitschuld aus. Der Nachweis der Geschwindigkeit könnte sich aus seiner Aussage und der Aussage der anderen Unfallteilnehmer ergeben.

@AnglerAut

Man bekommt also eine Mitschuld dafür das ein anderer von hinten auffährt weil man zu schnell war?

Klingt nicht logisch...

@Crack

Lies es nach, wenn du über 130 km/h auf der Autobahn einen Unfall hast, wirst du meistens eine Mitschuld bekommen, alleine deswegen, weil du mit einer Geschwindigkeit über der Empfehlung unterwegs warst.

@AnglerAut

Bei angegebenen 150km/h ist kaum damit zu rechnen, daß er hier mit zur Verantwortung gezogen würde da er dabei kaum viel mehr als echte 130km/h gefahren sein dürfte, Stichwort Tachovoreilung. ☺

@AnglerAut

@AnglerAut,

Lies es nach, wenn du über 130 km/h auf der Autobahn einen Unfall hast,

Bitte um Angabe der Rechtsquelle!

Zum Zeitpunkt des Unfalls stand er. Seine Ausgangsgeschwindigkeit von irgendwann zuvor ist unerheblich für den Unfall. Dass man automatisch eine Teilschuld erhält wenn die Nadel irgendwann während der Fahrt an der 130 vorbeiwandert wäre mir neu.

@Sivsiv

Wenn ich vor einem Unfall 50 km/h zu viel fahre, dann bremse und beim Aufprall  nicht über der Geschwindigkeitsbegrenzung war, dann bin ich laut deiner Logik auch nicht zu schnell gefahren, oder ?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass Du da eine Mitschuld trägst. Eine Schuld sowieso nicht, da Du ja selbst niemandem aufgefahren bist.

Für mich sieht das sehr stark danach aus, dass der Hintermann nicht aufgepasst und/oder mangelnden Sicherheitsabstand eingehalten hat. Und das macht den dann zum Schuldigen.